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AHO Aktuell - 01.11.1999

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe warnt vor Gifttieren

Neue gesetzliche Regelung erforderlich


(aho/zzf) Auf zahlreichen Tierbörsen und Ausstellungen werden
laut Angaben des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe e.V.
(ZZF) giftige Tierarten präsentiert und verkauft.

"In Wiesbaden beispielsweise konnte man ohne Beratung
Zweifleck-Raubwanzen kaufen, deren Gift schwerwiegende
Verätzungen auf der Haut verursachen kann. In Frankfurt am Main
wurden sogar junge Klapperschlangen in Joghurtbechern angeboten",
warnt ZZF-Präsident Klaus Oechsner. Zu einem regionalen
Medienereignis entwickelte sich eine Reptilien-Ausstellung in der
Pfungstädter Sport- und Kulturhalle. Unter dem Motto "Jurassic-World"
präsentierte der Veranstalter unter anderem Skorpione. Zwei
Skorpione konnten ausbüxsen und mußten nach der Veranstaltung
vom Kammerjäger gefangen werden. Die Halle blieb für zwei Wochen
geschlossen.

Oechsner: "Eine Dame wollte bei mir im Zoomarkt per Telefon eine
Giftschlange bestellen. Trotz der nicht vorhandenen Erfahrung mit
Reptilien war ihr Interesse auffällig groß. Aufgrund meines Hinweises,
ergaben weitere Recherchen der Polizei, daß die geistig verwirrte
Frau einen Mord geplant hatte".

Der leichtfertige Umgang mit giftigen Tierarten auf Börsen,
Ausstellungen und im privaten Bereich ist nach Meinung des ZZF
unverantwortlich. "Eine gesetzliche Regelung für die Haltung von
giftigen Tierarten, deren Gift erhebliche, zum Teil lebensgefährliche
Gesundheitsschäden verursachen kann, ist dringend erforderlich",
betont Oechsner. Wer sich für giftige Tiere interessiert, wird
inzwischen auch im Internet fündig. Dort kann man unkontrolliert
Skorpione und Giftschlangen bestellen.

Die tierschutzwidrige Präsentation der Tiere auf vielen Börsen ist
dem ZZF ebenfalls ein Dorn im Auge. Auf einer Wiesbadener Börse
wurden Zwerg- und Streifenmäuse in Plastikschalen angeboten.
In einem kleinen Käfig saß ein vier Wochen alter Waschbär, den
der Anbieter laut eigenen Angaben am Vortag eigens
zum Weiterverkauf auf einer Börse in Belgien erworben hatte.
Aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes wurde der
Waschbär vom örtlichen Amtsveterinär eingezogen. Einige Tage
später verendete das Tier. "Es kann nicht sein, daß auf manchen
Tierbörsen Zustände wie auf einem chinesischen Wochenmarkt
herrschen", kritisiert Oechsner. Laut Tierschutzgesetz sind Börsen
genehmigungspflichtig. Ein Sach- und Fachkundenachweis der
Veranstalter im Umgang mit Tieren, wie er von Zoofachhändlern
verlangt wird, ist jedoch nicht vorgesehen.

Quelle: ZZF – Pressemeldung, Sept. 1999


 



 

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