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AHO Aktuell - 07.12.1999

Pferde: Achtung! Kronsaumwunden sofort behandeln!


(aho) Fügt sich ein Pferd einen Kronentritt zu oder wird
der Kronsaum auf andere Art verletzt, so darf man dies nicht
auf die leichte Schulter nehmen. Im Kronsaum befindet sich die
Wachtumszone für das Wandhorn, das vom Kronsaum zum
Tragrand herunterwächst. Wird eine Verletzung in diesem
Bereich nicht unverzüglich korrekt vom Tierarzt behandelt,
so riskiert man eine lebenslange Wachstumsstörung des Horns
in diesem Bereich. Je nach Größe der Verletzung kann es zu
breiten Hornspalten und Hufverformungen kommen, die dem
Pferd sein ganzes restliches Leben Probleme bereiten und
nachträglich nicht wieder ganz beseitigt werden können.
(Tierärztin Sabine Kettner)

Quelle: Dr. Helmut Ende, FFP-Tagung zur Pferdegesundheit
am 07.11.99, Münster


 



 

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