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AHO Aktuell - 20.12.1999

Tierschutz im Zoofachhandel


(aho) Das Gütesiegel: "Ausgezeichnetes Zoofachgeschäft" - ein
Dreieck auf blauem Grund - wird nur besonders gut geführten
Zoohandlungen verliehen, die eine Vorbildfunktion für den Tierschutz im
Zoofachhandel ausüben. Die Auszeichnung ist maximal 36 Monate gültig und
wird seit 1996 vom Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF)
in Zusammenarbeit mit der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
(TVT) und dem Bundesverband der beamteten Tierärzte e.V. (BbT)
verliehen. Bisher wurden sieben Zoofachgeschäfte ausgezeichnet. Für das
kommende Jahr sind weitere Prüfungen vorgesehen. Um das Gütesiegel zu
erhalten, muss ein Zoofachhändler über 50 Anforderungskriterien
erfüllen.

Die wichtigsten Auszeichnungskriterien sind:

Tierpräsentation: Mindestkäfiggrößen müssen eingehalten werden, die
Käfige dürfen nicht überfüllt sein, gesellige Tiere sind in Gemeinschaft
zu halten, die Beleuchtung sollte artgerecht sein, den Tieren müssen
Rückzugsmöglichkeiten geboten werden

Tierpflege: das Futter muß auf die jeweilige Tierart abgestimmt sein,
die Unterkünfte sind sauber zu halten, die tierärztliche Betreuung ist
zu gewährleisten

Beratung: die Mitarbeiter müssen über entsprechende fachliche
Qualifikationen verfügen, kundenfreundlicher Service ist anzubieten,
Transportbehältnisse für Tiere müssen tierschutzgerecht sein

Zubehör: es dürfen keine tierschutzwidrigen Produkte wie Goldfischgläser
oder
Stachelwürger für Hunde verkauft werden, dem Kunden wird Fachliteratur
über
artgerechte Tierhaltung angeboten.

Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) vom 14. Dezember
1999



 



 

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