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AHO Aktuell - 07.02.2000

Englandreisen mit Hund und Katze künftig ohne Quarantäne


Bonn, 7. Februar (bme) - Am 28.02.2000 treten die neuen Haustier -
Reiseverkehrsregelungen des Vereinigten Königreichs (UK Pet Travel
Scheme) in Kraft. Das britische Pilotprojekt ist der erste Schritt
auf dem Weg der Reform der bisher sehr strengen britischen Tollwut-
Quarantäne-Bestimmungen. Darauf verweist das Bundesernährungs -
Ministerium. Bisher mussten Hunde und Katzen vor der Einreise für
sechs Monate in Quarantäne. Reisen von Tierfreunden zusammen mit
ihren Vierbeinern waren damit für Großbritannien praktisch
ausgeschlossen.

Nach wie vor ist nach Auskunft des Ministeriums jedoch eine
langfristige Planung für die Reise mit Hund oder Katze notwendig:
Nach den neuen Regelungen muss das Tier mittels Mikro-Chip
gekennzeichnet sein, einen nachweislich belastbaren Impfschutz
gegen Tollwut besitzen und kurzfristig vor der Einreise einer
genau vorgeschriebenen tierärztlichen Behandlung gegen Zecken
und Bandwurmbefall unterzogen worden sein. Voraussetzung für die
Anerkennung des Impfschutzes ist die Bestimmung eines ausreichenden
Antikörper-Titers in einem vom britischen Landwirtschaftsministerium
anerkannten Institut in Verbindung mit einer anschließenden
Wartezeit von mindestens sechs Monaten. In Deutschland ist das
Institut für Virologie in Gießen für diese Untersuchung anerkannt.
Bei der Einreisesind eine entsprechende Gesundheitsbescheinigung des
amtlichen Tierarztes und die Bescheinigung des praktischen Tierarztes
über die Durchführung der antiparasitären Behandlung vorzulegen.

Das Ministerium hat in Absprache mit den britischen Behörden
zweisprachige Muster für diese Bescheinigungen erstellt und den
obersten Veterinärbehörden der Länder, der Bundestierärztekammer,
dem Bundesverband der beamteten Tierärzte sowie dem Bundesverband
Praktischer Tierärzte e.V. zur Verfügung gestellt. Interessierte
sollten sich mit dem zuständigen Amtstierarzt oder mit ihrem
praktischen Tierarzt in Verbindung setzen.


BMELF-Informationen Nr. 6 vom 7. Februar 2000
 



 

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