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AHO Aktuell - 15.03.2000

Reisebestimmungen Finnland


(aho ) Die Finnische Botschaft teilt zur Einfuhr von Hunden
und Katzen als Haustier nach Finnland mit:

Hunde und Katzen, die ueber drei Monate als sind, koennen aus
Deutschland nach Finnland eingefuehrt werden, wenn sie am Tag der
Abreise keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit aufweisen und
ein von einem Veterinaer ausgestelltes Impfzeugnis vorgezeigt werden
kann, aus dem hervorgeht, dass sie regelmaessig ab dem dritten Monat
mit einem inaktivierten, der europaeischen Pharmakopoee entsprechend
hergestellten Impfstoff gegen Tollwut geimpft wurden. Die Bezeichnung
und Herstellungsnummer des Impfstoffes müssen aus dem Zeugnis
hervorgehen.

Hunde und Katzen bis zum dritten Monat brauchen keine Impfung. Sie
duerfen am Tag der Abreise keine Anzeichen einer ansteckenden Krankheit
haben.

Die obigen Bestimmungen gelten nicht fuer Hunde und Katzen, die nach
Ankunft zum Verkauf als Haustiere bestimmt worden sind.

Naehere Auskuenfte erteilt das Ministerium fuer Landwirtschaft und
Forsten, Abteilung fuer Veterinaerwesen und Lebensmittel,
Tel. +358-9-160 33 87 oder +358-9-160 33 82.

Kaninchen und Nagetiere (Meerschweinchen, Ratten, Maeuse, Hamster etc.)
brauchen keine Genehmigungen.

Voegel duerfen nur mit einer Genehmigung des Land- und
Forstwirtschaftsministeriums (Abteilung fuer Veterinaerwesen und
Lebensmittel) eingefuehrt werden.

Schildkroeten, Froesche, Reptile oder Aquariumfische brauchen im
Allgemeinen keine Genehmigungen. Es gibt jedoch einige von diesen
Tieren, die unter dem Artenschutz stehen. Daher empfiehlt es sich, vor
der Einfuhr beim Umweltministerium nachzufragen, um sicher zu sein,
dass die Tiere nicht in der CITES-Liste stehen.
Tel.: +358-9-1991 9372,
Fax.: +358-9-1991 9364

Die Botschaft weist darauf hin, dass die vorstehenden Auskuenfte ohne
Gewaehr erfolgen. Bitte wenden Sie sich fuer weitere Auskuenfte an die
jeweils genannten zustaendigen Behoerden."


Quelle:

Bundesverband Praktischer Tieraerzte e.V.
 



 

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