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AHO Aktuell - 18.03.2000

Reisen in die Republik Slowenien


(aho ) Die Botschaft der Republik Slowenien teilt zur Einfuhr
von Hunden und Katzen als Haustier in die Republik Slowenien mit:

"Vorlaeufige Einfuhr von Kleintieren"

Für Hunde ist ein Impfpass erforderlich, der bescheinigt, dass Hunde
gegen die Tollwut geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht
mehr als ein Jahr und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind
(für Hunde, die aelter als 4 Monate sind); und dass sie gegen die
Staupe geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht mehr als
sechs Monate und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind; und die
Hunde gesund sind.

Die oben genannten Angaben werden von einem praktizierenden Tierarzt
bestaetigt.

Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpass besitzt, wird ein Zertifikat mit
allen oben erwaehnten Angaben ausgestellt.

Für Katzen ist ein Impfpass erforderlich, der bescheinigt, dass Katzen
gegen die Tollwut geimpft sind und seit der letzten Impfung nicht mehr
als ein Jahr und nicht weniger als 15 Tage vergangen sind; und Katzen
gesund sind.

Die oben genannten Angaben werden von einem praktizierendenTierarzt
bestaetigt.

Wenn ein Tierbesitzer keinen Impfpass besitzt, wird ein Zertifikat
mit allen oben erwaehnten Angaben ausgestellt.

Die gleichen Bestimmungen gelten auch für eine vorlaeufige Einfuhr
von anderen Kleintieren in die Republik Slowenien."

Quelle:

Bundesverband Praktischer Tieraerzte e.V.
 



 

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