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AHO Aktuell - 24.03.2000

BME veröffentlicht Gutachten zum Verbot der Qualzüchtungen


Bonn, 27. März (bme) - Ziel aller Züchtungsverfahren ist das vitale,
gesunde, schmerz- und leidensfreie Tier. Jegliche Form von Qualzucht
ist verboten. Bundesernährungsminister Karl-Heinz Funke appelliert
im Vorwort zum Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes
(TierSchG) an alle Züchter von Heimtieren, ihrer Verantwortung gerecht
zu werden und die Vorschriften des Tierschutzgesetzes in vollem Umfang
zu beachten. Bisher hätten die Heimtierzuchtverbände noch nicht in
ausreichendem Maße dazu bewegt werden können, auf tierschutzwidrige
Rassestandards zu verzichten und Übertypisierungen bei der Zuchtauswahl
zu vermeiden, so der Minister. Das vorliegende Gutachten solle sowohl
den Züchtern bei ihren Zuchtentscheidungen und in der Verbandsarbeit
als auch den zuständigen Behörden der Länder beim Verwaltungsvollzug
als Leitlinie und Entscheidungshilfe dienen und die Grenze zwischen
zulässiger Zucht und verbotener Zucht aufzeigen.

Ziel des Tierschutzgesetzes ist es, das Leben und Wohlbefinden der
Tiere als Mitgeschöpfe des Menschen zu schützen. Nach §11b TierSchG
ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder
gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss,
dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren
selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe
für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet
sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Ebenso
ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn damit gerechnet
werden muss, dass bei Nachkommen mit Leiden verbundene erblich
bedingte Verhaltensstörungen auftreten.

"Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von
Qualzüchtungen)", 142 Seiten, kostenlos zu beziehen beim
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat
für Öffentlichkeitsarbeit, Postfach 140270, 53107 Bonn,
Fax: 529-4424, E-mail.
 



 

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