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AHO Aktuell - 25.03.2000

Verwaltungsvorschrift zum Tierschutzgesetz in Kraft

- Mehr Sachkunde im Umgang mit Tieren erforderlich


Bonn, 27. März (bme) - Die neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung des Tierschutzgesetzes ist am 23. Februar 2000 in Kraft
getreten und löst die Vorschrift vom 1. Juli 1988 ab. Die Allgemeine
Verwaltungsvorschrift wendet sich an die zuständigen Behörden der
Länder und soll einen weitgehend bundeseinheitlichen Vollzug des
Tierschutzgesetzes von 1998 sichern. In der Verwaltungsvorschrift
sind Ausführungen zu den Paragrafen 2 (Tierhalternorm), 3 (Verbote),
4 (Töten von Tieren), 6 (Amputationen), 11 und 11a (Zucht, Halten von
Tieren, Handel mit Tieren), 15 (Durchführung des Gesetzes) und 16a
Befugniskatalog für die Behörden) sowie zum 5. und 7. Abschnitt
(Tierversuche und andere Eingriffe und Behandlungen an Tieren)
enthalten.

Eine wesentliche Ausdehnung der Bestimmungen in der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift ist darauf zurückzuführen, dass der
Personenkreis, der im Umgang mit Tieren Sachkunde nachweisen muss
beziehungsweise einer Erlaubnis für die ausgeübte Tätigkeit bedarf,
mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes erheblich erweitert
wurde.

"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des
Tierschutzgesetzes", 16 Seiten, Beilage Nr. 36a des Bundesanzeigers,
kostenlos zu beziehen beim Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Referat 321, Postfach 140270,
53107 Bonn, Fax: 0228/529-4162, Telefon: 0228/529-4127.
 



 

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