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AHO Aktuell - 29.03.2000

Vogelschützer gegen Frühlingsjagd auf Wildtauben


Bonn (ots) - Trotz Verbots durch die europäische
Vogelschutzrichtlinie dürfen auch in diesem Frühjahr in den meisten
deutschen Bundesländern Wildtauben bis Ende April und damit bis weit
in die Brutzeit hinein bejagt werden. Darauf haben am Mittwoch das
Komitee gegen den Vogelmord e.V. in Bonn und die Deutsche Umwelthilfe
in Radolfzell hingewiesen. Wenn die Elterntiere erlegt würden, drohe
den jetzt schlüpfenden Küken von Ringel- und Türkentauben den Tod
durch Verhungern oder Unterkühlung, so die Naturschützer.

Große Jagdzeitschriften würden trotzdem die traditionelle
Frühlingsjagd auf Wildtauben sogar noch als besonders waidmännisches
Vergnügen propagieren. "Deutschland ist das einzige EU-Land, das
unter Verletzung europäischen Rechts die Jagd auf Vögel während der
Brutzeit erlaubt", empört sich Eugen Tönnis vom Komitee gegen den
Vogelmord. Zwar untersage auch hierzulande das Bundesjagdgesetz den
Abschluss von mit der Jungenaufzucht beschäftigten Elterntieren, das
zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium erlaube aber trotzdem
bislang die Jagd auf Tauben und Möwen bis Ende April.

Inzwischen habe sich auch die Brüsseler EU-Kommission
eingeschaltet und prüfe auf Antrag des Komitees gegen den Vogelmord
die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die
Bundesrepublik Deutschland. Schützenhilfe erhalten die Naturschützer
von renommierten Wissenschaftlern wie Prof. Dr. Gerhard Thielcke, zum
Schutz brütender Tiere die Jagd auf Tauben und andere Zugvögel
zukünftig allenfalls noch von Mitte November bis Ende Januar zu
erlauben.

Im letzten Jahr erfassten Jagdjahr 1998/99 seien, so die
Naturschützer weiter, nach offiziellen Angaben in Deutschland 664.327
Wildtauben erlegt worden, davon viele während der Brutzeit.

Rückfragen bitte an:
Deutsche Umwelthilfe
Tel.: 07732 99950
email
 



 

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