Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 07.04.2000

CITES - Artenschutzkonferenz in Nairobi

- Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA) informiert


Korntal-Münchingen (ots) - Vom 10. bis 20. April findet in Nairobi
die 11. Konferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA)
statt. Diese soll den weltweiten Handel mit Millionen Tieren und
Pflanzen, ob lebend oder in Form von Produkten, regeln, bzw. Tier
und Pflanzen vor übermäßiger Nutzung und vor Ausrottung durch den
internationalen Handel bewahren.

Das WA (englisch CITES, Abkürzung von Convention on International
Trade in Endangered Species) wurde 1973 gegründet und trat 1975 in
Kraft. Es handelt sich hierbei um das wichtigste Artenschutzforum der
Welt und zugleich um das bedeutendste Instrument der Regulierung.
Alle 2 Jahre treffen sich die rund 150 Mitgliedsländer zu dieser
Konferenz, die über die Anträge der einzelnen Länder entscheidet und
immer in einem anderen Mitgliedsland stattfindet.

Die Grundlage der CITES - Arbeit bilden, neben der eigentlichen
Konvention, drei Schutzlisten mit den unterschiedlichen
Regulierungsgraden Anhang I, Anhang II und III.

Anhang I ist der strengste Schutz und bezieht sich auf Arten ,die
von der Ausrottung durch den internationalen Handel bedroht sind.
Hierzu zählen z.B. Menschenaffen, Elefanten, Tiger, Leopard,
Riesenpanda, Gepard, einige seltene Vogel- und Krokodilarten, aber
auch Pflanzen wie bestimmte Kakteen und Orchideen. Der Handel mit
Anhang I Exemplaren und ihren Produkten ist grundsätzlich verboten,
aber wie überall gibt es auch hier Ausnahmen, die jedoch eine
besondere Genehmigung benötigen.

Anhang II bezieht sich auf Arten, die zwar noch nicht akut
gefährdet sind, aber leicht in Gefahr geraten könnten, wenn ein
internationaler Handel unkontrolliert stattfinden würde.

In Anhang III sind die Arten aufgenommen, die von einzelnen
Ländern national unter Schutz gestellt wurden.

Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA) wird, wie auch andere
Tierschutzorganisationen, die handelspolitischen Vorstellungen der
Länder kritisch beobachten und sich bemühen, Einflußnahme auf die
Konferenzentscheidungen zugunsten des Artenschutzes zu nehmen. Dies
ist nicht leicht, denn viele Länder bilden, um ihre
Wirtschaftsinteressen durchzusetzen, Koalitionen, in der Hoffnung
damit den Artenschutz unterlaufen zu können. Ein Tauschhandel, nach
dem Motto ""eine Hand wäscht die andere" ist nicht selten. So darf
man z. B. damit rechnen, daß nicht nur Japan, sondern auch Norwegen
für die Freigabe des Elfenbeinhandels stimmen wird, weil es damit
rechnet, daß die Länder, die davon profitieren, dann ihrerseits für
die Wiederaufnahme des kommerziellen Walfangs votieren.
In Nairobi wird sich die Aktionsgemeinschaft Artenschutz vor allem
für folgende Arten einsetzen, zu denen Anträge vorliegen:

Die Elefanten; Wilderei und Mord soll fortgesetzt werden, die EU
versagt jämmerlich und unterstützt den Handel statt den Schutz !

Sechs Anträge liegen vor: Von Südafrika, Botswana, Namibia,
Simbabwe, Kenia/Indien und der Schweiz. Südafrika beantragt seine
Elefantenpopulation von Anhang I auf Anhang II herabzustufen, um
Elfenbeinvorräte (an Japan) und generell Lederartikel sowie lebende
Exemplare verkaufen zu dürfen. Auch Botswana, Namibia und Simbabwe
haben wieder Anträge auf Freigabe des Elfenbeinhandels gestellt. Beim
Antrag der Schweiz soll durch eine Ergänzung der Handel mit
Lebendexemplaren zum Zwecke einer privaten Haustierhaltung ermöglicht
werden. Wildfänge eignen sich jedoch nicht für eine Zähmung, die nur
sehr schwierig ist und daher oft mit grausamen Methoden
bewerkstelligt wird.

Kenia und Indien hingegen beantragen den vollen Schutz der
Populationen. Es ist selbstverständlich, daß die Aktionsgemeinschaft
Artenschutz diesen Antrag unterstützt. Von den einst vor ca. 50
Jahren noch lebenden 10 Mio. Elefanten sind ganze ca. 500 000 übrig
geblieben. Das weisse Gold bringt die Vernichtung und den Mord an
Tieren und Menschen wieder zurück in die Nationalparks. Die meisten
EU-Länder, wollen Geld statt Elefanten.

Die Argumente (allgemein): Der Afrikanische Elefant kommt in 36
Ländern Afrikas vor und wurde in den Jahren 1981 bis 1995 von ca. 1,2
Millionen auf 615.000 Individuen dezimiert. Diese Zählung von 1995
beinhaltet jedoch auch spekulative bzw. mögliche Vorkommen. Definitiv
gezählt wurden 256.000 Tiere, hinzu kommen 132.000 "wahrscheinliche"
Vorkommen. Der tatsächliche Rückgang ist in jedem Fall wesentlich
höher als der errechnete, da früher spekulative Daten nicht
berücksichtigt wurden.

Die derzeit gültigen Listungen konnten einen Rückgang der
Populationen auch nach 1997 nicht verhindern. Die Grenzkontrollen
innerhalb der afrikanischen Ursprungsländer reichen nicht aus, um
einen illegalen Handel effizient zu kontrollieren.

Wie die Erfahrungen der letzten beiden Vertragsstaatenkonferenzen
zeigten, genügten bereits das Gerücht einer möglichen Ablistung der
Populationen eines Ursprungslandes, um ein markantes Ansteigen der
Wilderei in anderen Ursprungsländern zu verursachen. Vor der
Vertragsstaatenkonferenz 1989 stammte 90% des gehandelten Elfenbeins
von gewilderten Tieren. Erst die Listung aller Populationen in Anhang
I konnte den illegalen Handel mit Elfenbein einigermaßen
einschränken. Der Populationsrückgang konnte jedoch nur deutlich
verzögert, nicht jedoch verhindert werden. Zudem ist seit 1989 ein
Lebensraumverlust von ca. 20% zu verzeichnen.

Mit dem seit 1997 geltenden , in der Regel für CITES
kontraproduktivem "split-listing", nahm die Wilderei und der
Elfenbeinschmuggel wieder deutlich zu und ein Großteil der
Elefantenpopulationen wieder stärker ab.

Der Druck des internationalen Handels mit Elfenbein und anderen
Produkten und das enorme Ausmaß des illegalen Handels und dessen
Unkontrollierbarkeit ist dermaßen groß, daß nicht einmal die Listung
aller Populationen in Anhang I ausreicht, um das Aussterben des
afrikanischen Elefanten aufzuhalten.

Unter diesen Aspekten kann die AgA nur den Antrag von Kenia und
Indien unterstützen, der den Transfer aller im Moment im Anhang II
gelisteten Populationen in den Anhang I fordert. Indien als
Mitantragsteller hat natürlich auch wegen der Gefährdung des
indischen Elefanten sehr berechtigtes Interesse an dem totalen Schutz
des afrikanischen Elefanten. Die Wilderei des indischen Elefanten
würde bei einer "split listing" des afrikanischen Elefanten wieder
zunehmen. Der Status des indischen Elefanten ist noch schlechter als
der des Afrikanische Elefanten.

Blutige Bilder über die Echte Karettschildkröten könnten wieder
Schlagzeilen machen in den Medien ! Handel, statt Vernunft ?

Kuba möchte die karibische Population von Anhang I in Anhang II
haben, um
1.) Bestände aus einem Aufzuchtprogramm aus den Jahren 1993 bis
März 2000 nach Japan zu exportieren, wobei Japan nicht weiter
exportieren darf, und
2.) Einen jährlichen Export von 500 Exemplaren nach Japan oder in
andere Staaten mit gleichwertigen Kontrollen u. mit der Auflage des
Reexport-Verbotes.

Der Antrag Kubas auf Ablistung der echten Karettschildkröte ist
nicht nachvollziehbar und wohl der dümmste Antrag, der je gestellt
wurde. Eine Population mit etwa 1.000 reproduktiven Weibchen läßt
sich kaum als groß bezeichnen. Der ständige Rückgang der
durchschnittlichen Körpergröße zeigt deutlich die anhaltende
Überraschung. Der Antrag zielt zudem auf den Export der Lagerbestände
der echten Karettschildkröte ab, die während der Listung in Anhang I
gefischt wurden, ein schon an für sich CITES unterminierendes
unterfangen. Ein nachhaltiges Dranging ist aufgrund der späten
Geschlechtsreife und geringen Reproduktion ohnehin unmöglich. Es
wurde schon in Buenos Aires klar festgestellt, daß eine Nachzucht in
zweiter Filialgeneration praktisch unmöglich ist. Außerdem ist es
offenkundig, daß ausschließlich Japan hinter diesem Antrag steckt, um
den Meeresschildkrötenhandel wieder anzukurbeln.

Ergänzt sei nur noch , daß die echte Karettschildkröte weltweit
ausnahmslos die Kriterien für den Anhang I erfüllt. Eine Ablistung
wäre eine Katastrophe für alle 7 Arten der Meeresschildkröten. Die
AgA war es, die mit ihrem weltweiten Kampf für diese 250 Mio.
lebenden-friedlichen Tierart den weltweiten Schutz weitgehend in
Europa, aber auch weltweit druchsetzte. Die Vermarktung wurde in
Deutschland verboten und auch in vielen anderen Ländern der Erde.
Trotzdem mordet Kuba, Indonesien und andere Nationen weiter diese
Urzeittiere, deren Bestand in nur 20 Jahren um ca.80% zurückging.
Nicht nur die brutale Abschlachtungen der Tiere, die von der AgA über
TV-Sender weltweit publiziert wurden, sind die Ursache für den
sprunghaften Rückgang, sondern auch der Eiraub als Potzenmittel und
die Überbelegung der besten Niststrände durch Touristen. Während in
Kenia, zur Erhaltung der Nationalparks Touristen erwünscht sind,
müssen an den Niststränden der Meeresschildkröten strenge Maßnahmen
durchgesetzt werden, die in Übereinkommen mit den Tou.-Veranstaltern
auch realisiert werden könnten. Günther Peter, der vielfach geehrte
Naturschützer (international als Turtle - Peter bekannt) und Gründer
der AgA, ist sicher, wenn nur der Ansatz einer Vermarktung
zugelassen würde, dann wären die Urzeittiere, die lange schon vor den
Dinosauriern lebten, Hitzeperioden und Eiszeiten überstanden, bald
von dem "blauen Planeten" verschwunden, wie Saurier, die aber 1 Mio.
Jahre wegen der veränderten Natur ausstarben. Die Schildkröten,
Elefanten und alle die 62 Tier- und Pflanzenarten die in Nairobi zu
Vermarktungsanträgen geführt werden, sind aber in kürzester
Zeitspanne nur durch den Menschen kurz vor deren Vernichtung gebracht
werden. Wichtige . Profitgier, Touristensouvenirs, Sammelwut,
professionelle Ausbeutung der Zoo- Pelz- Reptilienleder - und
Elfenbeinindustrie und natürlich der Schwachsinn der Großwildjagd,
zerstören nicht nur ganze Populationen, sondern auch die letzten
Naturdenkmäler dieser Erde. Der Handel ist dabei die schlimmste Form
der Anstiftung zur Wilderei. Er schädigt die Exportländer und
profitieren tun nur die reichen Industriestaaten, die gewaltig an den
MORDSGESCHÄFT verdienen. Deshalb sind wesentlich Händler und
Großwildjäger und Interessenverbände bei solchen CITES-meetings
anwesend, als solche die die Interessen einer Rettung der Restnatur
vertreten. Artenschutz ist Menschenschutz und Artenvielfalt ist
Lebensqualität die ist für manche Leute dort genauso giftig wie für
einen Vampir der Knoblauch, meint Günther Peter. Kaum hat sich eine
Art ein wenig erholt, will man diese gleich wieder "nachhaltig Nutzen
bzw. vernichten", anstelle das man mit den Exportländern zusammen
einen ökologisch vertretbaren Tourismus, der langfristig wesentlich
mehr einbringt, wie der Tot, Verschleppung und Vernichtung von
Lebensräumen einbringt. Deshalb sammelte die AgA und mit ihr viele
Verbände in aller Welt in den letzten 4 Jahren über 8 Mio.
Unterschriften um die UNEP und ihre untergeordnete CITES und deren
Mitgliedsstaaten endlich eine Weltanforderung zur Erhaltung der
letzten fast noch intakten der Naturgebiete und deren Flora und Fauna
anzufordern. Jegliche Ablistungen bringen Artenvernichtung und
steigern enorm den Schwarzhandel. Es ist überhaupt eine Unvernunft,
dass sich über 4000 Menschen aus aller Welt bis zum heiligen
Osterfest jetzt in Nairobi herumschlagen müssen, damit geringen
Minderheiten zum Handel mit seltenen Tieren ein JA oder Nein
bekommen. Auch die Kirchen sind gefordert, die, wenn es um die
Arterhaltung, also um die Wahrung der Schöpfung geht, den Mund
halten.

Die Artenschutzausstellung der AgA: "ARTENSCHUTZ IST
MENSCHENSCHUTZ" zeigt noch bis zum 16.4. (anschließen in anderen
Städten) im Frankfurter Senkenbergmuseum die Perversitäten für die
Tiere und ihre Umwelt sterben müssen. Wenn man dies sieht, sieht man
die "Nachhaltige Nutzung" und deren Folgen, so Günther Peter und
Sybille Mayer von der AgA. Die AgA wird mit einem starken Team in
Nairobi sein, Dank TUI und ASC, die erkannt haben das man das
Zielgebiet erhalten muss für kommende Generationen, denn nicht der
Artentod bringt langfristiges Geld, sondern die Artenvielfalt. Dies
hat auch schon seit längeren z.B. Kenia erkannt und handelt
vorbildlich in diesem Sinne.


Quelle: Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AgA)
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de