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AHO Aktuell - 07.04.2000

NRW: Vorstoß zum Verbot der sogenannten "Kampfhunde"

- Verschärfung bei anderen gefährlichen Hunderassen


(aho) n einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Funke hat
Umweltministerin Bärbel Höhn gefordert, die Zucht und den Import
von bestimmten Aggressionszuchten bei Hunden zu verbieten. In einer
bundeseinheitlichen Hundehaltungsverordnung sollen Ihrer Meinung nach
unter anderem die Zuchtlinien der Bullterrier, Staffordshireterrier
und Pitbullterrier, denen besonders aggressives Verhalten angezüchtet
worden ist, verboten werden.

"Meistens allerdings sind es die Besitzer, die ihre Hunde nicht
verhaltensgerecht halten oder ihren Hund schon in Alltagssituationen
nicht disziplinieren können", stellte Bärbel Höhn klar. "Deshalb werden
wir von denen, die große Hunde haben, einen Sachkundenachweis verlangen.
Ein gut gehaltener, zufriedener und ausgelasteter Hund ist die beste
Garantie dafür, dass er seine Aggressionen nicht unmotiviert an
anderen auslassen muß."

Für Hunde, die wegen ihrer Körpergröße und ihrer Beißkraft Menschen
gefährlich werden können, soll demnächst bei speziell fortgebildeten
praktizierenden Tierärzten ein Sachkundenachweis erbracht werden.
Der soll gelten für alle Hunderassen, die mindestens ca. 40 cm hoch
und ca. 20 kg schwer werden oder die als besonders gefährlich gelten.
Genauere Bestimmungen dafür werden noch erarbeitet. Darüber hinaus
sollen die Städte die Höhe der Hundesteuer für besonders gefährliche
Hunde deutlich erhöhen können.

Als "besonders gefährliche Hunde" gelten nach der neuen Verordnung:

Hunde, die auf Angriffslust oder Kampfbereitschaft oder Schärfe oder
andere in der Wirkung gleichstehende Zuchtmerkmale gezüchtet werden
oder die eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen zum Schutzhund
oder eine Abrichtung auf Zivilschärfe begonnen oder abgeschlossen
haben; Hunde, die sich als bissig erwiesen haben; Hunde, die in
gefahrdrohender Weise einen Menschen angesprungen oder anderweitig
bedroht haben; Hunde, die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild,
Vieh, Katzen oder Hunde hetzen oder reißen.

Gleichzeitig soll für die Menschen, die Hunde züchten, ausbilden
oder halten neben dem Sachkundenachweis gelten, dass sie die
erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Damit scheiden grundsätzlich
solche Personen aus, die wegen gemeingefährlicher Straftaten oder
wegen wiederholter Straftaten in betrunkenem Zustand, wegen Rauschgift
oder wegen Verstößen gegen einschlägige Gesetze (illegaler Waffenbesitz,
Tierschutzgesetz etc.)
aufgefallen sind.

Gefährliche Hunde dürfen nur so gehalten werden, dass Menschen, Tiere
oder Sachen nicht gefährdet werden. Für bissige Hunde gilt der Maulkorb
beim Ausführen sowie eine sichere Leine und eine Person, die in der
Lage ist, den Hund auch zu kontrollieren. Wer sich ordnungswidrig
verhält, muß mit einer Geldstrafe bis zu tausend Mark rechnen.

"Es muß endlich etwas geschehen", erklärte Bärbel Höhn. "Die
Arbeitsgruppe der Innenminister ist an dieser Frage gescheitert und
hat sich nicht einigen können. Ich habe nichts gegen Menschen, die
ihre Hunde lieben - auch, wenn sie sehr groß sind. Aber bei manchen
Leuten muß etwas mehr Verantwortungsgefühl entstehen. Für ihren
eigenen Hund und seine Bedürfnisse aber auch für andere Menschen,
die nicht in Gefahr gebracht werden dürfen. Es gibt nämlich
Hundebesitzer, die ihre Tiere bewußt aggressiv ausrichten,
als Waffe mißverstehen und in diesem Sinne auch als Statussymbol
gegen andere benutzen. Gerade gegen diese Gruppe muß sich die
gesellschaftliche Stimmung richten."


Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW,
Düsseldorf, 6.4.2000
 



 

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