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AHO Aktuell - 11.04.2000

NRW verbietet Totschlagfallen im Staatswald


(aho) Das NRW-Landwirtschaftsministerium hat die Jagd mit
Totschlagfallen im gesamten landeseigenen Wald mit sofortiger
Wirkung verboten. Das Ministerium zieht damit die Konsequenzen
aus einem schweren Jagdunfall in einem privaten Jagdrevier, bei
dem im Februar ein Jäger in eine Schlagfalle getreten war, die
ein Fallensteller zur Fuchsjagd aufgestellt hatte. Totschlagfallen
bestehen aus zwei Metallbügeln, die beim Abziehen des Köders mit
großer Kraft zusammenschlagen, um das Tier zu töten.

"Der Unfall zeigt, dass Schlagfallen auch für erholungsuchende
Bürgerinnen und Bürger eine Gefahr darstellen können. Gerade
spielende Kinder halten sich nicht an Absperrungen und lesen
auch keine Verbotsschilder. Im besonders dicht besiedelten
Nordrhein-Westfalen wollen wir deshalb jedes Risiko ausschließen",
erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn.

Auch in privaten Jagdrevieren sollten Totschlagfallen künftig
nicht mehr aufgestellt werden. Das Landwirtschaftsministerium
beabsichtigt, die Fangjagdverordnung entsprechend zu ändern.

Umweltministerin Bärbel Höhn wies darauf hin, dass auch Fallen
zum lebenden Fang von Tieren im Staatswald nur noch mit Genehmigung
des Forstamtes aufgestellt werden dürfen.


NRW - Landwirtschaftsministerium, Düsseldorf, 11.4.2000
 



 

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