Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 18.04.2000

Höhere Anforderungen an Pferdezuchtorganisationen


Bonn, 17. April (bme) - Pferdezuchtorganisationen, die das Zuchtbuch
über den Ursprung einer Rasse führen, müssen künftig nach Mitteilung
des Bundesernährungsministeriums bestimmte Grundsätze aufstellen, um
von der zuständigen Behörde anerkannt zu werden. Dabei geht es um das
System der Abstammungsaufzeichnung, die Definition der Rassenmerkmale,
das Kennzeichnungssystem, die Zuchtziele, die Unterteilung des
Zuchtbuches in Abschnitte und die nachzuweisenden Ahnengenerationen.
Dies hatte der Bundesrat mit seiner mehrheitlichen Zustimmung zur
Zweiten Verordnung zur Änderung tierzuchtrechtlicher Vorschriften am
7. April gebilligt. Zuchtorganisationen, die nicht das Zuchtbuch über
den Ursprung einer Rasse führen, müssen Zuchtziel und Zuchtbuchordnung
an einem Ursprungszuchtbuch ausrichten. Pferdezuchtorganisationen
müssen für ihr Zuchtprogramm die Rassen festlegen, deren Einsatz zur
Veredlung der jeweiligen Rasse vorgesehen ist.

Mit der Verordnung wurden außerdem Regelungen aus dem EG-Recht über
genetische Besonderheiten und Erbfehler bei Rindern und gentechnische
Verfahren zur Abstammungssicherung bei den übrigen Nutztierarten in
deutsches Recht übernommen.

Teilbereiche der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die
Zuchtwertfeststellung bei Rindern wurden aufgrund neuer
wissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Umsetzung in die Praxis neu
formuliert. Darüber hinaus wurden auf EG-Recht zurückgehende Regelungen
über genetische Besonderheiten und Erbfehler aufgenommen.

Die anerkannten Zuchtorganisationen haben zwei Jahre Zeit, die neuen
Anforderungen zu erfüllen.


BMELF-Informationen, Nr. 16 vom 17. April 2000
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de