Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 09.06.2000

Schleswig-Holstein legt Entwurf einer neuen Hundeverordnung vor


(aho) Für Besitzer so genannter Kampfhunde wird es in Schleswig-
Holstein jetzt ernst. Innenminister Klaus Buß hat den Entwurf einer
neuen Hundeverordnung vorgelegt. Kommunen und Verbände haben in den
kommenden Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme. Die "Landesverordnung
über das Halten und die Ausbildung von Hunden (Gefahrhundeverordnung)",
so der offizielle Titel, soll nach dem Willen des Ministers noch vor
der Sommerpause in Kraft treten. Parallel wird im Innenministerium an
einem Gesetz gearbeitet, das die Zucht und den Handel mit Kampfhunden
verbietet und einen Kastrations- und Sterilisationszwang vorschreibt.
Der entsprechende Entwurf soll bis Ende des Jahres dem Landtag
vorgelegt werden. Wie Buß am 6. Juni in Kiel sagte, gehört
Schleswig-Holstein zu den ersten Ländern, die den Beschluss der
Innenminister vom 5. Mai so schnell und weit reichend verwirklichen.
"Wir nehmen die Angst der Menschen vor gefährlichen Hunden sehr ernst
und handeln rasch und effizient", sagte Buß.

Die neue Hundeverordnung bringt eine Reihe von schärferen Bestimmungen:

Leinenzwang

Gefährliche Hunde müssen in der Öffentlichkeit an der Leine geführt
werden. Zu den gefährlichen Hunden gehören American Pitbull Terrier,
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bandog,
Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila
Brasileiro, Kaukasischer Ovtscharka, Mastiff, Mastino Español, Mastino
Napoletano, Rhodesian Ridgeback, Tosa Inu.

Außerdem gelten Hunde als gefährlich, die einen Menschen gebissen oder
in bedrohlicher Weise angesprungen oder angebellt haben.

Maulkorbzwang

Der American Pitbullterrier, der American Staffordshire Terrier und
der Staffordshire Bullterrier müssen in der Öffentlichkeit, aber auch
in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern nicht
nur an der Leine geführt werden, sondern zusätzlich einen Maulkorb
tragen. Das gilt auch für Hunde, die zum Beispiel gebissen haben und
daraufhin als gefährlich eingestuft wurden.

Sachkunde und Zuverlässigkeit

Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen ausgebildet werden, die die
entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten haben und zuverlässig sind.
Die Kommunen können dafür verlangen, dass eine Sachkundebescheinigung
einer auf Hundeausbildung spezialisierten Einrichtung vorgelegt wird.

Als unzuverlässig gelten Personen, die beispielweise wegen vorsätzlicher
Angriffe auf das Leben oder die Gesundheit, wegen Vergewaltigung,
Zuhälterei, Land- oder Hausfriedensbruchs oder Widerstands gegen die
Staatsgewalt verurteilt wurden. Auch wer wiederholt gegen das
Tierschutzgesetz verstoßen hat, hat nicht die erforderliche
Zuverlässigkeit für das Ausbilden eines gefährlichen Hundes.

Verstöße gegen die Hundeverordnung sind Ordnungswidrigkeiten und können
mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Mark geahndet werden. Außerdem kann
die Einziehung des Hundes angeordnet werden.

Thomas Giebeler, Innenministerium des Landes Schleswig - Holstein,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel.: 0431/988-3007, Telefax: 0431/988-3003
e-mail
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de