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AHO Aktuell - 27.06.2000

"Zuchtverbot für Kampfhunde notwendig"


Potsdam - Der gestrige tödliche Angriff eines Kampfhundes auf einen
6jährigen Jungen in Hamburg erfordert nach Auffassung von Brandenburgs
Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) das "Züchtungsverbot
für bestimmte Kampfhunde und eine strikte Einhaltung der bestehenden
Hundehalterverordnung".

Brandenburg hat bereits jetzt eine strenge Hundehalterverordnung. Sie
werde jedoch von Ordnungsbehörden, aber auch von Wohnungsunternehmen
und Verkehrsbetrieben "häufig nicht konsequent genug angewandt". Das
Hauptproblem seien nicht die Hunde, sondern die Halter, "die ihre
Hunde zu Kampfmaschinen degenerieren". Dies sei - so der für den
Tier- und Artenschutz zuständige Birthler - eine "pervertierte
Vergewaltigung der Natur".

Birthler: "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Zucht aggressiv
einzustufender Hunderassen verboten wird". Dies sollte nach bundesweit
einheitlichen Kriterien erfolgen. Als positiv wertet er, dass
Brandenburg mit Berlin ein einheitliches Vorgehen vereinbart haben,
"um dem martialischen Übel der Zucht von Kampfhunden entgegenzutreten".

Die novellierte ordnungsbehördliche Verordnung über das Führen und
Halten von Hunden in Brandenburg gilt seit 1998. Die Verordnung
schreibt detailliert Maulkorbpflicht und Leinenzwang für gefährliche
Hunde vor. Die Halter werden dabei in besonderer Weise in die
Pflicht genommen. Als bundesweit vorbildlich gelten die Regelungen,
wonach unzuverlässige Personen das Halten von Hunden behördlich
untersagt werden kann.

Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz
und Raumordnung des Landes Brandenburg vom 27. Juni 2000
 



 

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