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AHO Aktuell - 28.06.2000

IMK: Harte Linie gegen gefährliche Hunde


(aho) Mit aller Härte wollen die Innenminister und -senatoren
gegen gefährliche Hunde in Deutschland vorgehen. Die zuständigen
Fachminister in den Ländern werden ein unverzügliches Zuchtverbot
gefährlicher Hunde erlassen. Soweit die Innenminister und -senatoren
selbst für Maßnahmen gegen gefährliche Hunde zuständig sind, werden
sie die entsprechenden Regelungen baldmöglichst erlassen.

Die Innenminister und -senatoren weisen die Städte und Gemeinden
nachdrücklich darauf hin, die bereits jetzt bestehenden rechtlichen
Möglichkeiten zu nutzen, um den Leinen- und Maulkorbzwang bei
gefährlichen Hunden konsequent durchzusetzen, dabei auch die
Möglichkeiten des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens voll
auszuschöpfen und die sonstigen rechtlich zulässigen Maßnahmen
zur Gefahrenabwehr zu ergreifen.

Die Innenminister begrüßen, dass der Bundesminister des Innern dem
Bundeskabinett vorschlagen wird, eine rechtliche Grundlage für ein
Importverbot von Kampfhunden zu schaffen und Verstöße gegen von
den Ländern erlassene Zucht- und Haltungsverbote strafrechtlich zu
ahnden. Nachdrücklich unterstrichen die Innenminister und -senatoren
das Schutzbedürfnis der Menschen vor gefährlichen Hunden. Dies sind,
wie bereits auf der IMK in Düsseldorf im Mai dieses Jahres festgelegt,
nicht nur bestimmte Rassen, wie Pitbull, American Staffordshire
Terrier oder Bullterrier. Darunter können auch andere Hunderassen
und Kreuzungen fallen, von denen individuelle Gefahren ausgehen.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen wird ein Import- und
Zuchtverbot für gefährliche Hunde durchsetzen. Das Zuchtverbot soll
für alle aggressiven Tiere gelten, nicht nur für spezielle Rassen.
Vorgesehen ist für einzelne gefährliche Hunde gegebenenfalls ein
Kastrations- und Sterilisationsgebot unter Beachtung des Tierschutzes.
Ein sogenannter "Hundehalter-Führerschein", also ein Sachkunde- und
Zuverlässigkeitsnachweis für das Halten von gefährlichen Hunden wird
eingeführt. Eine Ausbildung von Hunden zu gesteigerter Aggressivität
wird verboten. Den Kommunen wird empfohlen, einen Leinen- und
Maulkorbzwang einzuführen. Zukünftig soll es eine Versicherungspflicht
für Hunde ab einer bestimmten Größenordnung geben, ebenso sollen die
Bußgelder erhöht werden, wenn gegen die Verordnung verstoßen wird.
Die Kommunen sollen für Hunde, die aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu
einer bestimmten Hunderasse gefährlich sein können, eine erhöhte
Hundesteuer erheben.

Düsseldorf, 28.Juni.2000
 



 

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