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AHO Aktuell - 29.06.2000

Streit um gefährliche Hunde


(aho) Nach den erneuten Angriffen besonders aggressiver Hunde auf
Menschen und dem tragischen Vorfall in Hamburg, bei dem ein
sechsjähriger Junge von einem Pit-Bull getötet wurde, fordert der
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) die bundesweite
Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Mensch und Tier:
"Es ist bestürzend, daß Hundehalter und -züchter Tiere als Waffen
mißbrauchen und mit ihnen Menschen und Tiere gefährden. Als
präventive Sofortmaßnahme fordern wir daher neue Bestimmungen für
besonders kräftige und beißstarke Hunde", erklärt ZZF-Präsident
Klaus Oechsner. Umgehend sollen aus Sicht des ZZF Zucht und Import
von gesteigert aggressiven Hunden verboten und ein Sachkunde- und
Zuverlässigkeitsnachweis für das Halten von kräftigen und beißstarken
Hunden eingeführt werden. Zur besseren Kontrolle sollte jeder
Züchter verpflichtet werden, den Verkauf und die Abgabe solcher Hunde
zu melden. Darüber hinaus verlangt der Verband, daß für diese Tiere
das Tragen eines Maulkorbes, das Anleinen in Wohngebieten und der
Abschluß einer Haftpflichtversicherung vorgeschrieben werden.

Der ZZF hält es weder unter naturwissenschaftlichen noch unter
juristischen Gesichtspunkten für richtig, bestimmte Hunderassen
als besonders gefährlich einzustufen. Ein allgemeines Haltungsverbot
von bestimmten Hunderassen sei daher abzulehnen: "Hiermit würden wir
das Problem nur oberflächlich lösen", warnt Oechsner. "Aus
biologischer Sicht können wir nicht bestimmte rassenspezifische
Merkmale für die Entwicklung von Kampfhund-Verhalten verantwortlich
machen. Wohl aber die Stammzucht aus besonders kräftigen und
beißstarken Hunden aller Rassen und Mischtypen in Verbindung mit
einer Abrichtung zur gesteigerten Aggressivität." Der ZZF plädiert
daher für ein Zucht- und Importverbot für alle besonders aggressiven
Hunde - nicht nur für spezielle Rassen. "Nur so kann auch für die
Zukunft das Verzüchten bislang unauffälliger Hunderassen vermieden
werden." Darüber hinaus tritt der ZZF für eine artgerechte Erziehung
und Haltung von Hunden ein. Oechsner: "Die Abrichtung gleich welcher
Rasse oder welchen Mischlings zu Kampfhunden ist Tierquälerei und nach
Paragraph 3 Tierschutzgesetz verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung
müssen strengstens geahndet werden."

zzf vom 28. Juni 2000 / pma 0700
 



 

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