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AHO Aktuell - 29.06.2000
Kampfhunde: Grüne fordern Haftstrafen
Berlin (aho) Die Fraktionsvorsitzenden der "Bündnis 90/Die Grünen"
Kerstin Müller und Rezzo Schlauch erklären: Tödliche Bisse von
Kampfhunden werden seit über zehn Jahren diskutiert. Bündnis 90/Die
Grünen haben schon 1990 einen Gesetzentwurf zum Verbot von Kampfhunden
vorgelegt. Geschehen ist bis heute viel zu wenig.
Wir schlagen deshalb vor, Züchtung, Verkauf und Import gefährlicher
Hunderassen unter Strafe zu stellen. Dazu ist eine Änderung des
Strafgesetzbuches erforderlich. Die von uns vorgeschlagene
Strafvorschrift geht davon aus, dass ein Zuchtverbot durchgesetzt
wird und stellt künftige Zucht und Einfuhr unter ein strafrechtliches
Verbot.
Das Strafgesetzbuch soll wie folgt geändert werden:
Nach § 323 c soll folgender § 323 d neu eingefügt werden:
..§ 323 d
Wer vorsätzlich einen gefährlichen Hund (Kampfhund)
züchtet, kreuzt oder sich vermehren lässt, verkauft oder
in das Bundesgebiet einführt wird mit Freiheitsstrafe bis
zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar.
Quelle:
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Pressestelle
11011 Berlin
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