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AHO Aktuell - 01.07.2000

Hamburger Hundeverordnung online


(aho) Nach der neuen Hamburger Hundeverordnung ist das
Halten gefährlicher Hunde grundsätzlich verboten. Wer einen
gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der
zuständigen Behörde. Die Erlaubnis darf auf Antrag nur
erteilt werden, wenn der Antragsteller oder die Antrag-
stellerin ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist
und gegen seine oder ihre Zuverlässigkeit eine Bedenken
bestehen. Es dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit
oder Eigentum Dritter entgegenstehen.

Lesen Sie hier die Hamburger Hundeverordnung online.
 



 

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