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AHO Aktuell - 02.07.2000

Rheinland-Pfalz verschärft Verordnung gegen gefährliche Hunde



(aho) Der Innenminister von Rheinland-Pfalz Walter Zuber hat eine
verschärfte Gefahrenabwehrverordnung gegen gefährliche Hunde
vorgelegt.
Neu ist das Zucht-, Handels- und Fortpflanzungsverbot
für alle gefährlichen Hunde, zu denen nunmehr in jedem Fall der
Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der
Staffordshire Terrier gehören. Für sie - und alle Kreuzungen - gilt
jetzt auch ein Kastrations- bzw. Sterilisationsgebot. Schließlich
sind all diese Tiere melde- und kennzeichnungspflichtig. Charakterlich
ungeeignete Personen wird es ohne Ausnahme untersagt sein, gefährliche
Hunde zu halten oder zu führen. Wer gegen die Verordnung verstößt,
muss mit einer Strafe bis zu 10.000 Mark rechnen.

Innenminister Walter Zuber forderte die Kommunen dazu auf, »die
Verordnung konsequent und entschlossen umzusetzen«. Das Land werde
sie dabei unterstützen. Zwar könne die Polizei nicht die Aufgaben der
Ordnungsämter übernehmen. Für unbürokratische Unterstützung werde er -
zum Beispiel durch gemeinsame Fußstreifen - sorgen. Zuber erinnerte
an die Zusagen des Bundes, ein Importverbot für sogenannte Kampfhunde
zu erlassen und Verstöße gegen die Länderverordnungen zu Straftaten zu
erheben. »Damit würden unsere gesetzgeberischen Maßnahmen rund«,
meinte er.

Der Kampf gegen »unverantwortliche Hundehalter, die Tiere missbrauchen,
um ihr ramponiertes Ego aufzupolieren« sei dringend notwendig.
Gegenüber Kampfhundebesitzern werde es »kein Pardon geben«. Vor
wirkungslosem Populismus müsse man sich aber hüten. Innenminister Zuber
will, »dass der Hund weiterhin der beste Freund des Menschen bleibt«
und nicht zu seinem größten Feind wird. Dafür werde in Rheinland-Pfalz
alles getan.


Ansprechpartner:
Pressesprecher Michael Hartmann
Ministerium der Innern und für Sport
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Tel.: 06131-16-32 20
Fax.: 06131-16-37 20
eMail

Pressemeldung vom 30.07.00
 



 

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