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AHO Aktuell - 02.07.2000

Bremen/Bremerhaven: "Kampfhundeverordnung" ab 4.7.2000 in Kraft


(aho) Am Montag, dem 3. Juli 2000 wird die novellierte Verordnung
über das Halten von Hunden verkündet; sie tritt am Dienstag,
dem 4. Juli in Kraft. Hiernach gelten bestimmte Hunderassen
von vornherein als gefährlich und dürfen daher außerhalb des
befriedeten Besitztums nur angeleint und mit Maulkorb geführt
werden. Diese Auflagen gelten für folgende Hunderassen:

Bullterrier,
American Pit-Bull-Terrier,
Mastino Napolitano,
Fila Brasileiro,
Mastin Espanol,
American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier,
Dogo Argentino,
Bandog,
Tosa Inu
sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

Außerdem gilt künftig ein Genehmigungsvorbehalt für den
Neuerwerb von Kampfhunden. Wer sich einen Kampfhund neu
zulegen will, muss vorher in einem Antrag beim zuständigen
Stadtamt seine Zuverlässigkeit nachweisen und begründen,
warum er unbedingt einen Hund dieser Rasse benötigt. Da hier
praktisch kaum ein Grund anerkannt werden wird, geht der
Senator für Inneres, Kultur und Sport davon aus, dass diese
Regelung die Zahl der "Kampfhunde" in Bremen deutlich
reduzieren wird.

Wer einen Hund der genannten Rassen heute bereits hält, muss
dies innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der
geänderten Verordnung beim Stadtamt anzeigen. Diese Hunde
sind - wie auch andere gefährliche Hunde - verhaltensgerecht
und ausbruchsicher unterzubringen, so dass keine Gefährdungen
von Menschen oder anderen Tieren entstehen können. An jedem
Eingang des Besitztums ist ein Schild mit der Aufschrift
"Vorsicht Gefährlicher Hund!" anzubringen. Die Haltung dieser
Tiere auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist nur mit
Leinen- und Maulkorbzwang zulässig. Der Senator für Inneres,
Kultur und Sport appelliert an die Pflicht und das
Verantwortungsbewusstsein der Halter, ihren Hund nicht
einfach auszusetzen, sondern auch weiterhin nach den neuen
Regelungen zu halten.

Die Polizei wird die Einhaltung der Verordnung kontrollieren
und Personen anzeigen, die sich nicht daran halten. Die
Polizeibehörden haben ein Informationsheft zusammengestellt,
aus dem die Beamten z.B. die Hunderassen erkennen können.
Hinweise auf unkorrekte Haltung nehmen alle
Polizeidienststellen und das Stadtamt entgegen.


Für Hunde, die bereits aufgefallen sind, kann die Behörde
unabhängig von der Rasse Leinenzwang, Maulkorbzwang verhängen
und dem Halter ggfs. auch die Haltung untersagen. Das gilt
für alle Hunderassen. Der Halter kann, je nach Schwere des
Vorfalls, mit einem Bußgeld bis zu 10.000 DM belegt oder auch
strafrechtlich verfolgt werden.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport weist darauf hin,
dass Anleinzwang für alle Hunde in öffentlichen
Verkehrsmitteln, Geschäften, Einkaufszentren, bei
Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Fußgängerzonen,
in Park-, Garten- und Grünanlagen, in der freien Landschaft
zwischen 15.3. und 15.7. sowie auf dem Weserdeich im
stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven von der
Stadtgrenze Bremerhavens bis zur Kaiserschleuse zwischen 1.4.
und 30.9. besteht. Anleinzwang besteht außerdem generell für
läufige Hündinnen. Ferner dürfen Hunde nicht auf
Kinderspielplätze mitgenommen werden. Auf Rasenflächen in
öffentlichen Parks, die als Spiel- oder Liegewiese
gekennzeichnet sind, sind Hunde nur in der Zeit vom 1.
Oktober bis 31. März erlaubt.

Wer Hunde führt, muss verhindern, dass sie Personen oder
andere Tiere ausdauernd anbellen, anspringen, anfallen oder
sonst nicht unerheblich beunruhigen. Ferner dürfen Hunde
öffentliche Gehwege oder Grünflächen nicht verunreinigen oder
beschädigen. Verunreinigungen müssen unverzüglich beseitigt
werden.

Zum Text der "Kampfhundeverordnung" geht es hier.

Senator für Inneres, Kultur und Sport, Bremen, 30.06.00
 



 

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