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AHO Aktuell - 03.07.2000

NRW erlässt Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden


(aho) Umweltministerin Bärbel Höhn hat am 30.06.2000 in einer
Pressekonferenz in Düsseldorf die neue Landeshundeverordnung NRW
vorgestellt. Mit der Neuregelung werden die Maßnahmen gegen
gefährliche Hunde drastisch verschärft. Darüber hinaus wird ein
genereller Sachkundenachweis für Halter von Hunden eingeführt,
die ausgewachsen über 40 cm hoch oder aber über 20 kg schwer sind,
um vorbeugend die Entwicklung gefährlicher Hunde weitestgehend
zu unterbinden. Die Regelung tritt sofort nach Veröffentlichung
in Kraft.

"Die neue Verordnung enthält scharfe Auflagen und einen breiten
Maßnahmenkatalog", erklärte Umweltministerin Bärbel Höhn. "Kinder
und ältere Menschen sind zunehmend gefährdet durch falsch gehaltene
und gezüchtete Hunde. Ich will die Bevölkerung vor gefährlichen
und aggressiven Hunden schützen".

Für Hunde der Anlage 1 und 2 gilt ab sofort eine Maulkorb- und
Leinenpflicht. Die Zucht von Kampfhunden wird verboten. Die
Haltung wird in Zukunft de facto nicht mehr erlaubt.

Die strengen Maßnahmen gelten also schon bevor ein solches Tier
auffällig geworden ist, damit es erst gar nicht zu Schadensfällen
kommt. Der Schutz vor Angriffen von Hunden wird dadurch erheblich
verbessert.

Die neue Landeshundeverordnung gilt künftig für die überwiegende
Zahl der großen Hunde, d.h. für

a) jeden Hund, der größer ist als 40 cm oder mehr als 20 kg wiegt,

b) alle gefährlichen Hunde, die durch aggressives Verhalten auffallen
oder einen Menschen gebissen haben,

c) alle Hunde der in den Anlagen genannten Rassen unabhängig von
deren Größe und Gewicht.

Wie die Erfahrung in Nordrhein-Westfalen zeigt, sind es keineswegs
nur die sogenannten Kampfhunde, die beißen. So wurde von den
Ordnungsbehörden auch über Angriffe von Mischlingen und Schäferhunden
in nicht unerheblicher Zahl berichtet. Nach übereinstimmender Meinung
von Experten sind Hunde, von speziellen Züchtungen abgesehen, in aller
Regel nicht von Natur aus aggressiv. Sie werden vor allem dann
gefährlich, wenn sie scharf gemacht oder falsch gehalten werden.
Ursache ist häufig auch die fehlende Sachkenntnis des Besitzers.
Zu einer Gefahr können so vor allem große Hunde werden, weil die
von dem Tier ausgehende potentielle Gefahr mit der Größe und dem
Gewicht zunimmt.

"Eine reine Kampfhunderegelung reicht deshalb nicht aus, wenn wir
die Bevölkerung wirksamen schützen wollen", sagte Umweltministerin
Bärbel Höhn.


Bärbel Höhn, Ministerin für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Düsseldorf, 30.6.2000
 



 

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