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AHO Aktuell - 03.07.2000

NRW: Landeshundeverordnung ist online


(aho) Diese Verordnung gilt für das Halten von Hunden, die
ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder aber
ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Darüber hinaus gilt
diese Verordnung für das Halten, die Zucht, die Ausbildung und
das Abrichten von Hunden, die die Kriterien nach § 2 erfüllen,
sowie ferner für Hunde der Rassen der Anlagen 1 und 2 oder
Kreuzungen der darin genannten Rassen mit Hunden anderer Rassen
oder Mischlingen, unabhängig von deren Größe oder Gewicht.

Hier geht es zur "Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Halten, die Zucht, die Ausbildung und das Abrichten bestimmter
Hunde (Landeshundeverordnung - LHV NRW)"

 



 

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