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AHO Aktuell - 04.07.2000

Niedersachsen: Kabinett beschließt neue "Gefahrtier-Verordnung"


(aho) Die niedersächsische Landesregierung hat am Dienstag den 04.
Juli 2000 die vom Landwirtschaftsministerium überarbeitete Neufassung
der "Niedersächsischen Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere"
(Gefahrtier-Verordnung) beschlossen. In Kraft treten wird die
Verordnung voraussichtlich am 7. Juli 2000.

Verboten werden in einer Gruppe A Haltung, Zucht und Vermehrung der
Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier sowie
Kreuzungen mit Hunden dieser Zuchtlinien. Alle Tiere dieser Rassen
bzw. Kreuzungen müssen den Wesenstest absolvieren. Wird der Test
nicht bestanden, ist der jeweilige Hund einzuschläfern. Wird der Test
bestanden, werden erkennbare Markierung, Kastration/Sterilisation und
Maulkorb- sowie Leinenzwang verfügt.

Generell gilt für diese drei Zuchtlinien der "Gruppe A" sowie für alle
Tiere der "Gruppe B" ab Inkrafttreten der Verordnung Leinen- und
Maulkorbzwang.

Zur "Gruppe B" gehören:

1. Bullmastiff,
2. Dobermann,
3. Dogo Argentino,
4. Fila Brasileiro,
5. Kaukasischer Owtscharka,
6. Mastiff,
7. Mastin Espanol,
8. Mastino Napoletano,
9. Rottweiler,
10. Staffordshire Bullterrier,
11. Tosa-Inu und
12. Kreuzungen mit Hunden der Nummer 1 bis 11.

Im Unterschied zur "Gruppe A" können sich die Halter von Tieren der
"Gruppe B" auf Antrag, durch das Bestehen des Wesenstestes, vom
Maulkorb- und Leinenzwang befreien lassen.

Darüber hinaus hat das Kabinett dem neuen Erlass des Landwirtschafts-
ministers zugestimmt, der gleichzeitig mit der Gefahrtier-Verordnung
in Kraft tritt und die Bestimmungen dieser auch auf die gewerblichen
Hundezuchten und -haltungen
überträgt.

Nieders. Staatskanzlei vom 04.07.00
 



 

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