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AHO Aktuell - 05.07.2000

VDH fordert sachgerechte und effiziente Maßnahmen


Es scheint unter Deutschlands Politikern ein regelrechter Wettbewerb um
die rigorosesten Maßnahmen gegen Hunde ausgebrochen zu sein. Auf
der einen Seite droht dabei jedes Augenmaß verloren zu gehen, während
auf der anderen Seite Ablenkungspolitik betrieben wird. Hysterie und
Panik sind aber schlechte Ratgeber. Nachdem Hamburg am schnellsten eine
neue Hundeverordnung präsentierte, setzt NRW gleich 41 Hunderassen
auf eine "schwarze Liste" und belegt über 60% aller Hundehalter mit
Auflagen. Hessen will jetzt am drastischsten vorgehen.
Der Innenminister will 16 Rassen sofort mit einem Zucht- und
Haltungsverbot belegen. Dies hätte zur Folge, dass diese Hunde von den
Behörden eingezogen und eingeschläfert werden müssen. Ein derartiges
Vorgehen ist weder ethisch noch rechtlich zu vertreten. Denn das
Tierschutzgesetz verbietet nicht grundlos das Töten von Tieren, wenn
hierfür keine hinreichenden Gründe (Indikationen) vorliegen,
Vermutungen und taktische Erwägungen reichen nicht aus.

Die Politik versucht vor dem Hintergrund populistischer Forderungen von
ihren Versäumnissen der Vergangenheit abzulenken. Denn seit Jahren
werden auf Bundes- und Länderebene Empfehlungen des VDH, der
Tierschutz-Organisationen und der Tierärzteschaft abgewiesen.

So wurde immer wieder eine Hundezucht-Verordnung in Verbindung mit
Importkontrollen gefordert, um die Missstände in Zucht und Aufzucht zu
beseitigen.

Behörden und Verwaltung müssen personell und finanziell so
ausgestattet werden, dass bestehendes Recht auch tatsächlich
angewandt wird. Es genügt nicht, Auflagen zu erlassen und diese dem
Betroffenen zuzusenden. Der kleine Volkan in Hamburg würde heute noch
leben, wären Leinen- und Maulkorbzwang durchgesetzt worden - oder der
Täter mit einem Hundehaltungsverbot belegt worden - was nach
bestehendem Recht möglich gewesen wäre.

Unglaubliche Vollzugsdefizite gibt es auch bei der Umsetzung des
Tierschutzgesetzes. Seit dem 01.06.1998 sind alle
Aggressionszüchtungen, d. h. die Verpaarung von aggressiven Tieren,
verboten. Eine Anwendung ist nicht in einem einzigen Fall erfolgt.

Die Ausbildung aller Hunde und die Sachkunde von deren Haltern wird
künftig eine immer größere Bedeutung erlangen. Der VDH und seine
Mitgliedsvereine haben bereits in der Vergangenheit mit der
Begleithunde-Ausbildung ein wichtiges Angebot bereitgehalten. Darüber
hinaus wird ein VDH-Hundeführerschein eingeführt. Hierbei werden Hund
und Halter gemeinsam ausgebildet und geprüft, ob der Hund gehorsam
und sozialverträglich ist und in Alltagssituationen von seinem Besitzer
kontrolliert wird.

Der VDH begrüßt, dass seine Forderung nach einer
Kennzeichnungspflicht für alle Hunde und eine obligatorische
Haftpflichtversicherung jetzt zumindest teilweise vom Gesetzgeber
aufgegriffen wird.

Es bleibt jedoch festzuhalten: Vollzugsdefizite werden durch neue
Verordnungen nicht kleiner. Die Hektik, mit der diese jetzt verfasst
und in Kraft gesetzt werden, kann daran nichts ändern, sondern wird
sie eher vergrößern und erzeugt zudem enorme Unsicherheit.

VDH - Verband für das Deutsche Hundewesen e.V v. 4.7.00
 



 

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