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AHO Aktuell - 05.07.2000

Hessen: Hampfhunde-Verordnung online


(aho) Wiesbaden - Hessens Innenminister Volker Bouffier hat heute
die neue Eilverordnung gegen Kampfhunde erlassen. "Damit
haben wir in Hessen eine schnelle und wirksame Grundlage für die
Kommunen geschaffen, um gegen Kampfhunde vorzugehen und die
Bevölkerung umgehend zu schützen", sagte der Minister im Rahmen einer
Pressekonferenz. Bouffier betonte, dass die neue Verordnung
einschneidende Maßnahmen mit weitreichenden Folgen für Hund und Halter
vorsehe. Dies sei aber im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung
unbedingt notwendig: "Hier geht es nicht mehr um Tierschutz, hier geht
es um Menschenschutz!"

Zum konkreten Inhalt der Eilverordnung sagte Bouffier:

Die Verordnung umfasst 16 Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren
Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bei diesen 16
Rassen handelt es sich sämtlich um Hunde, denen eine hohe Aggressivität
bescheinigt wird und die grundsätzlich als gefährlich einzustufen sind.

Für diese 16 Rassen, die sogenannten Kampfhunde, besteht ein Zucht-,
Handels- und Erwerbsverbot, und zwar ohne Ausnahme.

Ein Kampfhund darf ohne behördliche Erlaubnis nicht mehr gehalten
werden. Diese Erlaubnis wird nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt
und ist an ein berechtigtes Interesse geknüpft. Nach Inkrafttreten der
Verordnung muss der Halter innerhalb eines Monats die Erlaubnis
beantragen; die zuständige Behörde entscheidet innerhalb von drei
Monaten.

Das Führen und Halten von Kampfhunden ist außerhalb von Häusern und
Wohnungen nur mit Leine und Maulkorb zulässig. Gleichfalls dürfen nur
erwachsene Personen einen solchen Hund führen.

Innenminister Bouffier erklärte weiter, dass bereits ein Gesetzentwurf
gegen gefährliche Hunde vorbereitet wird, er sich im Vorgriff darauf
aber mit der Eilverordnung zum sofortigen Handeln entschlossen habe.
Sowohl die neue Verordnung gegen Kampfhunde als auch die derzeit noch
bestehende Verordnung gegen gefährliche Hunde, unabhängig ihrer Rasse,
werden in das Gesetz münden. Es soll nach der Sommerpause in den
Landtag eingebracht werden.

Bouffier sprach sich für eine Verschärfung der bisherigen
Strafandrohungen aus. "Geldbußen allein sind zu wenig. Für einige
Verstöße müssen auch Freiheitsstrafen möglich sein", sagte Hessens
Innenminister. Er forderte die Bundesregierung daher auf, das
Strafgesetzbuch um eine entsprechende Vorschrift zu erweitern.


Pressemitteilung vom 5. Juli 2000
 



 

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