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AHO Aktuell - 05.07.2000

Schleswig-Holstein: Neue Gefahrhundeverordnung online


(aho) In Schleswig-Holstein tritt am Freitag (7. Juli) eine
neue Gefahrhundeverordnung in Kraft. Danach müssen der
Amercian Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und
der Staffordshire Bullterrier auf Straßen und Plätzen, aber auch
in Treppenhäusern, Fluren und auf Zuwegen zu Mehrfamilienhäusern
einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Acht
weitere Hunderassen dürfen in der Öffentlichkeit nur noch an der
Leine geführt werden. Dazu gehört zum Beispiel der Bullterrier.

Wer gegen die Hundeverordnung verstößt, muss mit einer
Geldbuße von bis zu 10.000 Mark rechnen. Innenminister Klaus Buß
forderte die Bürgerinnen und Bürger auf, Verstöße sofort den
Ordnungsämtern zu melden. An Kommunen und Polizei appellierte
der Minister, auf die Einhaltung der Bestimmungen genau zu achten,
Anzeigen aus der Bevölkerung sofort nachzugehen und Verstöße
konsequent zu ahnden.

Die neue Verordnung ist nach Aussage des Ministers nur
ein erster Schritt im Kampf gegen gefährliche Hunde. Buß kündigte
an, nach der Sommerpause dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der die Zucht und den Handel mit Kampfhunden verbietet und einen
Kastrations- und Sterilisationszwang vorschreibt.

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Thomas Giebeler, Innenministerium,
Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
Tel: 0431/988-3007, Fax: 0431/988-3003,
E-Mail

Pressemeldung vom 5. Juli 2000
 



 

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