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AHO Aktuell - 06.07.2000

Niedersachsen: Gefahrtier-Verordnung tritt in Kraft

"Gruppe A"-Hunde müssen angemeldet werden


(aho) Die von der Landesregierung beschlossene und von Minister
Uwe Bartels vorgestellte "Gefahrtier-Verordnung (GefTVO)", die auch
Regelungen zu gefährlichen Hunden enthält, wird am Freitag im Gesetz-
und Verordnungsblatt verkündet und tritt damit in der Nacht von
Freitag auf Sonnabend um Mitternacht in Niedersachsen in Kraft.

Durch die GefTVO wird u. a. verboten, Hunde der Rassen bzw. des Typs
Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pit Bull Terrier oder
Kreuzungen mit diesen Hunden zu halten, zu züchten oder zu vermehren.
Vorhandene Hunde dürfen weiter gehalten (aber nicht mehr gezüchtet
oder vermehrt werden), wenn sie einen Wesenstest bestanden haben und
die Halterin oder der Halter die eigene persönliche Eignung und
Sachkunde nachgewiesen hat.

Die Haltung dieser Hunde ohne eine Ausnahmegenehmigung stellt eine
Ordnungswidrigkeit ar, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 DM
geahndet werden kann. Damit jedoch nicht alle Halterinnen oder
Halter, die ein solches Tier besitzen ab Freitag ordnungswidrig
handeln, ist in der GefTVO ausdrücklich vorgesehen, dass die
Haltung dann keine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn innerhalb
von 10 Tagen (also bis zum 17. Juli 2000) bei der zuständigen
Behörde, nämlich dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, ein
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt wurde,
und zwar so lange nicht, wie über den Antrag noch nicht
abschließend entschieden wurde. Es empfiehlt sich, den Antrag
schriftlich einzureichen.

Unabhängig von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung dürfen
aber die genannten Hunde und weitere, die in der Anlage 1 zur
GefTVO aufgezählt sind, nur noch angeleint und mit einem
Maulkorb versehen die Privatwohnung oder ein ausbruchsicheres
Grundstück verlassen.

Muster für einen solchen Antrag nachfolgend:
____________________________________________________________

Absenderin/Absender:

Name ______________________________

Straße ______________________________

PLZ/Ort ______________________________

Telefon/Fax ______________________________

An:
Landkreis / Stadt ________________________________________

- Veterinärwesen -

__________________________________________________________

__________________________________________________________

§ 1 der Gefahrtier-Verordnung; Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Halterin / Halter eines Hundes der Marke bzw. des Typs

__ *) Bullterrier,

__ *) American Staffordshire Terrier,

__ *) Pit Bull Terrier,

__ *) Kreuzung / Mischling mit einem der vorgenannten Hunde;

gegenwärtiges Alter des Hundes *): _____ Jahre ______Monate

Ich bitte um eine Ausnahmegenehmigung für die weitere
Haltung des Tieres.

Den Eingang meines Antrags bitte ich mir zu bestätigen.

________________________, den ______. Juli 2000

(Ort) (Tag)

________________________________

(Unterschrift)

_________________________

*) = Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen


Quelle:

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, 06.07.2000
 



 

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