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AHO Aktuell - 16.07.2000

Zecken, Kleiner Fuchsbandwurm, Tollwut


Bonn, 17. Juli (bme) - Es ist Sommer und die Menschen genießen die
warmen Tage im Freien. Beim Aufenthalt in Wald und Feld besteht
jedoch die Gefahr, dass insbesondere durch Zecken und Parasiten wie
dem Kleinen Fuchsbandwurm gefährliche Krankheiten auf den Menschen
übertragen werden. Darauf weist das Bundesernährungsministerium hin.

Die beste Vorbeugung gegen die von Zecken übertragene Virus-
erkrankungen FSME (Frühsommerzeckenmeningoenzephalitis) und die von
Bakterien verursachte Borreliose sind dichte Kleidung und die
Einreibung mit Insektenschutzmitteln. Da nur etwa zwei Drittel aller
Zeckenstiche bemerkt werden, sollte nach jedem Aufenthalt im Freien
der Körper nach Zecken abgesucht und die Zecke mit einer Pinzette
oder Zeckenzange entfernt werden. Bei irgendwelchen Zweifeln nach
einem Zeckenbiss, z.B. Hautrötung, ist ein Arztbesuch notwendig.

Der Kleine Fuchsbandwurm lebt vornehmlich in Füchsen, deren Bestand
in den letzten Jahren, auch mangels natürlicher Feinde, stark
angestiegen ist. Auch im Menschen kann sich der vier Millimeter kleine
Fuchsbandwurm festsetzen und innerhalb von bis zu 15 Jahren das
Lebergewebe zerstören. Die infektiösen Bandwurmeier scheidet der
Fuchs mit dem Kot aus. Da Füchse mittlerweile bis in die Dörfer und
Städte vorgedrungen sind, sollten nicht nur Beeren und Pilze aus
dem Wald sondern auch Freilandgemüse und Fallobst vor dem Verzehr
unbedingt gewaschen werden.

Die Viruskrankheit Tollwut wird von Fleischfressern wie Fuchs, Dachs
und Marder durch Biss- oder Kratzwunden auf den Menschen übertragen.
Eine vorsorgliche Impfung von Mensch und Tier ist möglich und gut
verträglich. Fuchsimpfung und -bejagung verzögern bzw. verhindern die
Verbreitung der Tollwut. Anomales Verhalten bei Wildtieren wie
Vertrautheit, Apathie und Beißsucht sind Symtome der anzeige-
pflichtigen Seuche. Von derart auffälligen Tiere sollten Sie sich
fernhalten und ihre Beobachtungen der Veterinärbehörde, dem
Forstamt oder dem Ordnungsamt melden.

BMELF-Informationen, Nr. 29 vom 17. Juli 2000
 



 

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