Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 03.08.2000

Niedersachsen: Wesenstest für Hunde online


(aho) Nach § 1 Absatz 2 Nr.1 der Niedersächsischen Gefahrtier-
Verordnung ist es für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
erforderlich, die Fähigkeit des Hundes an sozialem Verhalten der
Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Hunden des Typs
Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses
Typs durch einen Wesenstest nachzuweisen. Von der zuständigen Behörde
benannte, besonders qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte werden
den Wesenstest auf der Basis der anliegenden Anforderungen
durchführen. Das Ergebnis des Wesenstests wird neben der Zuverlässig-
keit und Sachkunde des Tierhalters sowie der Beurteilung der Gesamtum-
stände der Hundehaltung eine Grundlage für die Erteilung der beantrag-
ten Ausnahmegenehmigung sein. In entsprechender Form wird das Ergebnis
des Wesenstestes auch bei den in der Anlage 1 der o. a. Verordnung
aufgeführten Hunden für die Entscheidung über eine Befreiung vom
Maulkorb- und Leinenzwang herangezogen.

Die Anforderungen an die Durchführung des Wesenstestes wurden
von einer Arbeitsgruppe erarbeitet; die durchführenden Tierärztinnen
und Tierärzte werden entsprechend geschult, um zu eine weitgehend
einheitlichen Bewertung der Hunde im Hinblick auf ihre Fähigkeit zu
sozialen Verhalten zu kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch Hundehalter, die einen
Hund mit bestandenem Wesenstest führen, ihrer Sorgfalts- und
Aufsichtspflicht bei der Mitnahme des Hundes außerhalb ausbruchsicherer
Grundstücke und Wohnungen zu genügen haben.


Quelle:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de