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AHO Aktuell - 19.08.2000

Niedersächsischer Wesenstest für Hunde online


(aho) Nach § 1 Absatz 2 Nr.1 der Niedersächsischen Gefahrtier-
Verordnung ist es für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
erforderlich, die Fähigkeit des Hundes an sozialem Verhalten der
Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Hunden des Typs
Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses
Typs durch einen Wesenstest nachzuweisen. Dieser Wesenstest ist
jetzt vollständig in der Fassung vom 28.07.2000, bestehend aus
Einführung, Besitzerfragebogen, Testsituation, Bewertungsskala und
Erläuterungen zum Verhalten von Hunden als PDF - Dokument verfügbar.

Von der zuständigen Behörde benannte, besonders qualifizierte
Tierärztinnen und Tierärzte werden den Wesenstest auf der Basis der
anliegenden Anforderungen durchführen. Das Ergebnis des Wesenstests
wird neben der Zuverlässigkeit und Sachkunde des Tierhalters sowie
der Beurteilung der Gesamtumstände der Hundehaltung eine Grundlage
für die Erteilung der beantragten Ausnahmegenehmigung sein. In
entsprechender Form wird das Ergebnis des Wesenstestes auch bei
den in der Anlage 1 der o. a. Verordnung aufgeführten Hunden für
die Entscheidung über eine Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang
herangezogen.

Die Anforderungen an die Durchführung des Wesenstestes wurden von
einer Arbeitsgruppe erarbeitet; die durchführenden Tierärztinnen
und Tierärzte werden entsprechend geschult, um zu eine weitgehend
einheitlichen Bewertung der Hunde im Hinblick auf ihre Fähigkeit
zu sozialen Verhalten zu kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch Hundehalter, die
einen Hund mit bestandenem Wesenstest führen, ihrer Sorgfalts- und
Aufsichtspflicht bei der Mitnahme des Hundes außerhalb ausbruch-
sicherer Grundstücke und Wohnungen zu genügen haben

Download des Dokumentes im PDF-Format (ca. 250 kB)
 



 

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