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AHO Aktuell - 23.08.2000

Pferde müssen sich ausweisen


Seit dem 1. Juli müssen alle Pferde, Esel und Ponys einen Pferdepass
als Pflichtdokument haben, so will es die EU und die Viehverkehrsver-
ordnung. Der Pferdepass ist ein gebundenes DIN-A5-Heft, das sämtliche
Daten, wie Abstammung, Pferdebeschreibung, Impfungen, Besitzerwechsel,
Zuchtdaten und Leistungsergebnisse, enthält, meldet die
Landwirtschaftskammer Rheinland in Bonn.

Jeder Pferdebesitzer ist seit dem 1. Juli 2000 verpflichtet, einen
Pass für seinen vierbeinigen Freund zu beantragen, unabhängig davon,
ob das Pferd auf Turniere geht oder nicht. Auch die Pferde, Ponys
und Esel, die nicht für die Zucht bestimmt sind, müssen einen solchen
Pass besitzen. Diesen Pass erhält man beim Zuchtverband, der den
Abstammungsnachweis ausgestellt hat. Für Pferde und Esel aus dem
Ausland und ohne Abstammungsnachweis gibt es den Pass bei der
Deutschen Reiterlichen Vereinigung.

Im Pass muss eingetragen werden, ob das Pferd nach seinem Tod
geschlachtet oder als Lebensmittel in die Ladentheke kommen soll
oder nicht. Entscheidet sich der Pferdebesitzer für den Status
"Schlachtpferd", dürfen einige Medikamente, obwohl sie für den
Einsatz am Tier zugelassen sind, nicht eingesetzt werden. Für die
übrigen Medikamente gilt eine Wartezeit von der Anwendung bis zur
Schlachtung. Dadurch soll verhindert werden, dass Arzneimittel-
rückstände ins Fleisch gelangen. Fachleute empfehlen, zunächst
grundsätzlich den Status "Schlachtpferd" eintragen zu lassen,
denn diese Entscheidung kann geändert werden, wenn das Pferd
krank wird. Ist dagegen der Status "Nicht-Schlachtpferd"
ingetragen, kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig
gemacht werden.

Informationen über den Pferdepass findet man auch im Internet
unter der Adresse www.Pferdesport-Rheinland.de und
www.Pferdesport-Rheinland.de/aktuell

Weitere Auskünfte erhält man beim Rheinischen Pferdestammbuch
in Bonn, Telefon 0228/ 7031419.

23. August 2000
 



 

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