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AHO Aktuell - 28.08.2000

Igel & Co.: Wildtiere sind keine Haustiere


(aho) Kaum einen anderen Wildtier wird mehr Sympathie
entgegen gebracht als dem Igel. Im Garten ist er gern gesehener
Vertilger von Schadinsekten und Schnecken, verletzte "Meckies" werden
zum Tierarzt gebracht, untergewichtige Igel werden aufgepäppelt.
Aber Achtung: nach dem deutschen Bundesnaturschutzgesetz ist es
verboten, Igel oder andere Wildtiere dauerhaft in Unfreiheit z.B. in
der Wohnung zu halten. Das Bundesnaturschutzgesetz ist hier eindeutig:

§ 20f. Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und
Pflanzenarten
(1) Es ist verboten,
1. wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten
nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre
Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, ...
(2) Es ist ferner verboten, Tiere und Pflanzen der besonders
geschützten Arten
1. in Besitz zu nehmen, ...

§ 20g. Ausnahmen ...
(4) Abweichend von den Verboten des § 20f Abs. 1 Nr. 1 sowie den
Besitzverboten ist es (...) zulässig, verletzte oder kranke Tiere
aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich
in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig
erhalten können.

Also, wenn Hase und Igel wieder gesund sind, dann müssen sie wieder
in der freien Natur ausgewildert werden. Auch wenn es schwer fällt!
 



 

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