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AHO Aktuell - 14.09.2000

Gefährliche Hunde: Bartels fordert bundeseinheitliche Regelung


"Eine bundeseinheitliche Regelung zum Schutz der Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden, auf der Basis der niedersächsischen Gefahrtier-
Verordnung, ist dringend erforderlich." Das betonte heute Nieder-
sachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels vor dem Plenum des
Landtages anlässlich der Debatte um den diesbezüglichen
Entschließungsantrag der SPD-Landtagsfraktion.

Bartels begrüßte ausdrücklich die Gesetzesinitiative des Bundes,
die z. B. ein Einfuhr- und Verbringungsverbot besonders gefährlicher
Zuchtlinien enthält und bei Verstößen Freiheitsstrafen von bis zu
zwei Jahren vorsieht. Außerdem eine deutliche Verschärfung
des Tierschutzgesetzes enthält, u. a. in Sachen Zuchtverbot.

Ergänzungen des Bundesgesetzes bzw. der Bundeshundeverordnung
halte er allerdings für notwendig, die Niedersachsen bereits per
Länderantrag eingebracht habe, fügte Bartels hinzu. Dazu gehöre
die Anpassung des geplanten Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetzes an
die im BML-Qualzuchtgutachten genannten Hunderassen (Pit Bull
Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier) sowie die
Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung zur
Kennzeichnung aller Hunde und die zentrale Erfassung dieser Tiere.

Außerdem die Einführung eines obligatorischen Wesenstestes für
die Zucht, die Einführung eines tierschutzfachlichen Prüfkataloges
für Hundehalter sowie eindeutige Regelungen zur Hundeausbildung.
Ferner eine per Bundesgesetz geregelte Pflichtversicherung.


Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten, Hannover, den 14.09.2000
 



 

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