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AHO Aktuell - 18.09.2000

Hearing zum Thema "Kampfhunde"


Auf den 31. August 2000 hat das BVET der Schweiz in Zusammenarbeit
mit der "Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)" alle an der
"Kampfhunde"-Problematik beteiligten und interessierten Fach- und
Verwaltungskreise zu einem Hearing eingeladen. Mit diesem Hearing
sollte eine sachliche Grundlage für die weitere Diskussion des
Themas geschaffen und die Realisierung von Lösungen vorbereitet
werden.

Ausgangspunkt war die Motion Studer, die im Nationalrat demnächst
behandelt wird. Nationalrat Studer trat an dem Hearing selbst als
Refernt auf. Anschliessend berichteten 14 Fachleute in Kurzreferaten
über den ganzen Themenbereich, der für die Beurteilung der
Problematik aggressiver Hunde von Bedeutung ist.

Die Prüfung der einschlägigen Verfassungsbestimmungen ergab dass,
eine umfassende und klare Bundeskompetenz in dieser Sache nicht
vorhanden ist - allenfalls könnte der Bund, gestützt auf das
geltende Verfassungsrecht, gewisse präventive Massnahmen gegen
gefährliche Hunde vorschreiben.

Kynologen und Kynologinnen der AGGH reportierten aufschlussreiche
Zahlen: So ist es beispielsweise wenig bekannt, dass mehr als 80%
der Beissunfälle durch Hunde verursacht werden, die das Opfer
kennt. 60% der Beiss-Opfer sind zudem Kinder. Todesfälle durch
Hundebisse sind jedoch äusserst selten - seltener als Todesfälle
durch Blitzschlag.

Bei der Diskussion möglicher Problemlösungen war man sich einig,
dass ein Verbot einzelner Rassen nichts bringen würde. Stattdessen
kristallisierten sich für mögliche Massnahmen folgende
Stossrichtungen heraus:

-- Kennzeichnung und zentrale Registrierung der Hunde als
Grundlage für alle weiteren Massnahmen

-- Schaffung einer Beratungs-, Anlaufs- oder Ombudsstelle für
Hundeprobleme

-- Vollzug von Massnahmen auf der Grundlage bestehender
Gesetze verbessern

-- Schulung und eventuelle Prüfung der Hundehalter

-- Information auf allen Ebenen

-- Bessere Sozialisierung und Ausbildung der Hunde, besonders
im Welpenalter

-- Haftpflicht für Züchter / Meldepflicht für Hundebisse.

Der 10 Seiten (plus Anhang) umfassende Bericht über das Hearing
kann beim BVET bezogen oder von der Internet-Site des BVET
als PDF - Dokument heruntergeladen werden. Sie benötigen hierzu
das Anzeigeprogramm "Akrobat Reader".

Bundesamt für Veterinärwesen der Schweiz
Pressemitteilung, Bern, den 18.09.2000
Auskunft: Hans Wyss, KOM. Tel.: 031 323 84 96
 



 

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