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AHO Aktuell - 04.10.2000

Reisen mit Haustieren in der EU leichter gemacht


(aho) Besitzer von Haustieren, insbesondere Hunden und Katzen,
können in Zukunft innerhalb der Europäischen Union problemloser
reisen. Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine
Verordnung zur Harmonisierung der Veterinärbedingungen für die
Verbringung von Heimtieren von einem EU-Land in ein anderes
angenommen. Durch den Vorschlag werden auch Bedingungen für
Heimtiere aus Drittstaaten verschärft. Nach dem neuen System
wird es erforderlich, Katzen und Hunde mit Mikrochips oder
Tätowierungen zu kennzeichnen, sie gemäß zwingenden Vorschriften
gegen Tollwut zu impfen und, falls erforderlich, die Immunreaktion
auf die Impfung noch zusätzlich zu überprüfen. Die Verordnung tritt
in Kraft, sobald sie vom Europäischen Parlament und vom Rat
angenommen ist.

"Mit diesen harmonisierten Regelungen wird Reisen und Urlaub machen
im Ausland für die Bürger sehr viel interessanter, die ihre Katzen
und Hunde nicht zu Hause zurücklassen wollen. Damit verschwindet
eines der letzten wesentlichen Hindernisse für die Freizügigkeit,
nicht nur der Haustiere, sondern auch ihrer Besitzer. Bisher müssen
für jeden Mitgliedstaat unterschiedliche Regelungen eingehalten
werden. Den europäischen Bürgern kommt dann zugute, dass dieselben
Regelungen in der gesamten EU gelten. Ich selber freue mich schon
darauf, mit meinen beiden Hunden ungehinderter reisen zu können",
bemerkte David Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz
zuständige Kommissar.

Die neuen Regelungen gelten nur für Haustiere in Begleitung ihrer
Besitzer oder sonstiger verantwortlicher Personen für Reisen zu
nichtgewerblichen Zwecken, das heißt, die Tiere dürfen nicht
verkauft werden. Vorgesehen sind:

-- eine eindeutige Kennzeichnung entweder mit Hilfe einer deutlich
erkennbaren Tätowierung oder eines Mikrochips,

-- ein Nachweis einer Tollwutimpfung.

Eine Harmonisierung der Gesundheitsvorschriften für Reisen mit Katzen
und Hunden ist möglich geworden, weil in den letzten zehn Jahren
erhebliche Fortschritte bei der Ausrottung der Tollwut in der EU
erreicht worden sind. Dazu hat man Kampagnen zur Impfung von Füchsen
in tollwutbefallenen Gebieten durchgeführt. Entsprechend sank die Zahl
der Tollwutfälle bei Haustieren in der EU von 499 im Jahre 1991 auf
5 im Jahre 1998. Tollwut ist nicht nur für diese Tiere gefährlich,
sie kann auch bei Menschen zum Tode führen. Daher sind in der gesamten
EU gemeinsame Sicherheitsvorschriften zum Schutz der öffentlichen
Gesundheit erforderlich.

Reisen mit Katzen und Hunden in der EU

Katzen und Hunde darf man nur mit dem Nachweis einer Tollwutimpfung
innerhalb der EU mit sich führen. Für eine Reise nach Schweden, Irland
oder in das Vereinigte Königreich kann noch zusätzlich der Nachweis
eines Antikörper-Tests verlangt werden, da diese Länder lange Zeit
tollwutfrei waren. Auf Reisen innerhalb der EU müssen alle Katzen und
Hunde eine beständige Kennzeichnung tragen, entweder eine eindeutig
erkennbare Tätowierung oder einen Mikrochip. Die Tollwutimpf-
bescheinigung muss sich auf das durch den Chip oder die Tätowierung
ausgewiesene Tier beziehen. Diese Impfbescheinigung muss von einem
ermächtigten Tierarzt mindestens einen Monat oder höchstens ein Jahr
vor dem Reiseantritt ausgestellt worden sein, wenn es sich um eine
Erstimpfung handelt, bzw. höchstens ein Jahr vor dem Reiseantritt im
Falle einer Auffrischungsimpfung. Falls Antikörper-Tests verlangt
werden, müssen sie in zugelassenen Labors in der EU mindestens sechs
Monate vor dem Reiseantritt und mindestens 30 Tage nach der Impfung
durchgeführt werden.

Andererseits können die zuständigen Stellen im Vereinigten Königreich,
in Irland und in Schweden auf alle Anforderungen verzichten, wenn die
Haustiere zwischen ihren Ländern verbracht werden. So kann man zum
Beispiel Katzen und Hunde ungehindert vom Vereinigten Königreich nach
Irland transportieren und umgekehrt. In Zukunft wird es nicht mehr
erforderlich sein, Katzen und Hunde nach Irland über das Vereinigte
Königreich einreisen zu lassen, wie dies derzeit der Fall ist.

Aus Drittstaaten verbrachte Katzen und Hunde

Gleichzeitig werden Gesundheitskontrollen bei Katzen und Hunden aus
Drittländern, in denen die Tollwut noch verbreitet ist, verstärkt,
damit die in der EU erreichten Fortschritte bewahrt werden können.
Katzen und Hunde aus derartigen Ländern müssen ebenfalls eine
Kennzeichnung tragen und einer Impfung sowie einem Antikörper-Test
unterzogen worden sein; dies wird von dem Internationalen
Tiergesundheitskodex des Internationalen Tierseuchenamts empfohlen.
Die zuständigen Stellen im Vereinigten Königreich, in Irland und in
Schweden können dessen ungeachtet eine Quarantäne für Haustiere aus
Drittländern mit Tollwutrisiko vorschreiben.

Bei Haustieren aus Drittländern, in denen Tollwut nicht auftritt
oder wirksam bekämpft wird, sind nur eine Kennzeichnung und eine
Impfbescheinigung erforderlich, außer, wenn sie in das Vereinigte
Königreich, nach Irland oder nach Schweden einreisen, wo ein
Antikörper-Test verlangt werden kann. Die Liste der Drittländer,
die für dieses Verfahren in Frage kommen, ist noch nicht vollständig.
Derzeit sind dort Länder wie zum Beispiel Island, Norwegen und die
Schweiz aufgeführt. Ein ungehinderter Reiseverkehr zwischen seit
jeher tollwutfreien Ländern, wie zum Beispiel Schweden und Norwegen,
ist zulässig, wie auch bisher schon.

Kaninchen, Frettchen, Hamster, Meerschweinchen, Schildkröten,
Spinnen, Reptilien, Insekten, Vögel, Fische und sonstige Heimtiere

Reptilien, Nagetiere, Fische, Vögel, Amphibien, Spinnen und
Insektenarten als Heimtiere werden nicht von Tollwut befallen oder
diese ist bei ihnen nicht von epidemiologischer Bedeutung. Sie können
mit ihrem Besitzer oder einer sonstigen verantwortlichen Person ohne
Gesundheitsbescheinigung oder besondere Kennzeichnung zwischen
EU-Mitgliedstaaten reisen. Dasselbe gilt, wenn sie aus bestimmten
Ländern kommen, wie zum Beispiel Island, Norwegen und die Schweiz.
Besondere Regelungen für diese Heimtiere, die aus sonstigen
Drittländern eintreffen, müssen in Zusammenarbeit mit den
Mitgliedstaaten festgelegt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt
sollen auch Regelungen für sonstige Heimtiere ausgearbeitet werden.

Der Vorschlag für eine Verordnung unterliegt dem Verfahren der
Mitentscheidung durch das Europäische Parlament und den Ministerrat.

Brüssel, 3. Oktober 2000
 



 

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