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AHO Aktuell - 07.11.2000

Traurige Zustände in Schweizer Pferdeställen


Jedes 6. Pferd in der Schweiz wird angebunden im Stall gehalten.
Mehrere tausend Pferde müssen gar ganz allein leben, ohne jeglichen
Sozialkontakt zu anderen Pferden. Dabei sind Pferde ausgesprochene
Herden-, Bewegungs- und Fluchttiere. Aus nicht nachvollziehbaren
Gründen enthält die schweizerische Tierschutzverordnung keine
speziellen Bestimmungen über Haltung, Pflege und Verwendung von
Pferden. Leider ist für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen
zur Pferdehaltung auch kein Bewilligungsverfahren vorgeschrieben,
wie es für die anderen Nutztiere (Rinder, Schweine, Geflügel etc.)
seit 1981 obligatorisch ist. Mit einer Richtlinie (Pferdehaltungs-
richtlinie Nr. 800.106.06) möchte das Bundesamt für Veterinärwesen
nun die tiergerechte Haltung von Pferden fördern. Den vielfach
anzutreffenden, mangelhaften Haltungsformen und den bekannt
gewordenen Missständen im Pferdesport ist jedoch mit einer Richtlinie
wegen ihrer "Halbverbindlichkeit" kaum beizukommen, kritisiert
Marianne Staub, Präsidentin des Schweizer Tierschutz STS.
PferdehalterInnen müssen nämlich - im Unterschied zu den Vorschriften
im Tierschutzgesetz und in der Verordnung - die Anforderungen einer
Richtlinie weder kennen noch berücksichtigen. Aus diesem Grund
fordert der STS, dass der Bund raschmöglichst konkrete, verbindliche
Vorschriften zu Haltung und Umgang mit Pferden in die Tierschutz-
verordnung auf-nimmt. Die STS-Kernforderungen sind:

· Bewilligungspflicht für Aufstallungssysteme und Stalleinrichtungen.
· Die Einzel- und die Ständerhaltung soll mit einer möglichst kurzen
Uebergangsfrist verboten werden. Pferde brauchen jederzeit Sozialkontakt
zu Artgenossen.
· Täglicher Auslauf und/oder Weidegang muss gewährleistet werden.
· Es dürfen nur Leistungen verlangt werden, die zu erbringen das
Pferd physisch und psychisch in der Lage ist.
· Keine tierquälerische Ausrüstung oder Aufzäumung.
· Bewilligungspflicht für gewerbsmässige Pferdehaltungen.

Direktzahlungen trotz tierschutzwidriger Pferdehaltung

Schätzungen deuten darauf hin, dass 50% der Freibergerpferde - die
Schweizer Rasse schlechthin - auch heute noch in Ständerhaltung
eingestallt werden. Keine andere Pferderasse wird derart häufig
angebunden gehalten! Diese Anbindehaltung widerspricht den
Bedürfnissen der Pferde und somit den Grundsätzen der
eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung. Da Vorschriften zur
Pferdehaltung in der Tierschutzverordnung fehlen, können
Landwirte auch in Zukunft mit einer tierschutzwidrigen
Pferdehaltung in den Genuss von Direktzahlungen kommen. Der
Bundesrat hat kürzlich zudem beschlossen, zur Förderung der
Freibergerrasse Prämien in Höhe von CHF 200.-- für
Freibergerstuten auszuzahlen.

Angesichts der vielfach anzutreffenden mangelhaften Haltungsformen
und tieschutzwidrigen Praktiken im Pferdesport sind Anstrengungen
zur Verbesserung der Pferdehaltung zwingend nötig. Der Schweizer
Tierschutz STS bezweifelt indessen die tierschützerische Wirksamkeit
der nun vom Bundesamt für Veterinärwesen BVET in die Vernehmlassung
geschickten, "rechtlich halbverbindlichen" Richtlinie Nr. 800.106.06.
Er fordert, dass der Bund raschmöglichst konkrete, verbindliche
Vorschriften zu Hatung und Umgang mit Pferden in die
Tierschutzverordnung aufnimmt.


Basel, 7. November 2000
 



 

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