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AHO Aktuell - 20.11.2000

Tiere als Weihnachtsgeschenk ungeeignet


(aho) Anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes appelliert das
Bundeslandwirtschaftsministerium, grundsätzlich keine Tiere zu verschenken.
Tiere können und dürfen nicht wie Sachen behandelt werden, sondern fordern
vielmehr eine andauernde Versorgung. Diese Halter- und Betreuerpflicht für
in Obhut von Menschen gehaltene Tiere besteht während deren gesamter
Lebenszeit.

Jeder muss sich vor dem Kauf eines Tieres sicher sein, dass er über
ausreichende Kenntnisse zur fach- und tiergerechten Haltung verfügt und
dauerhaft ausreichend Zeit für deren Versorgung aufbringen kann und will.
Kinder sind mit dieser Verantwortung und Pflicht aufgrund ihres Alters
überfordert, auch wenn sie Tiere innig lieben. Diese Aufgaben müssen
letztlich von Erwachsenen übernommen werden.

Insbesondere bei Hunden ist es wichtig, dass Interessenten sich über die
besonderen und rassetypischen Eigenschaften und Bewegungsbedürfnisse
informieren, schließlich ist ein Großteil der Unfälle mit Hunden auf
Haltungs- und Erziehungsfehler zurückzuführen. Es ist zu bedenken, dass
ein Hund wächst und sich Eigenschaften verlieren, die ausschließlich einem
jungen Hund eigen sind. Deshalb muss beim Abwägungsprozess der erwachsene
Hund betrachtet werden. Hierdurch können Enttäuschungen bei unerfahrenen
Haltern vermieden und Tiere vor einer Abgabe ins Tierheim geschützt werden.

Für den Fall, dass eine verantwortungsbewusste Entscheidung für den Kauf
eines Tieres getroffen wird, sollte die Abnahme eines Tieres aus dem
Tierheim erwogen werden. Mit Sicherheit werden Besucher von der Vielfalt
und der großen Zahl abgegebener Tieren überrascht und in Erstaunen versetzt.
Das Schicksal dieser Tiere sollte zum einen Warnung vor Fehlentscheidungen
sein und helfen, den Wunsch nach einem Tier gründlich zu überprüfen. Zum
anderen bietet das Tierheim Beratung und mit Sicherheit die Möglichkeit, ein
passendes Tier für die zukünftigen Haltungsbedingungen auszuwählen.
 



 

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