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AHO Aktuell - 24.11.2000

Schweiz: Maßnahmen gegen gefährliche Hunde


(aho) -- Verschiedene Unfälle mit Hunden, die sich in den letzten
Monaten ereigneten, haben gezeigt, dass vorbeugende staatliche Massnahmen
zum Schutz der Bevölkerung erforderlich sind. Am 6. Oktober hat deshalb
Nationalrat Heiner Studer in einer Interpellation vom Bundesrat neue
Regelungen für die Hundehaltung verlangt. Der Bundesrat hat den Vorstoss
gutgeheissen und dem EVD den Auftrag zu einer entsprechenden Änderung
des Tierseuchengesetzes erteilt.

Der Bund nimmt das Problem ernst und das Bundesamt für Veterinärwesen ist
in der Sache aktiv geworden. Der Personenschutz ist allerdings Sache der
Kantone. Das Bundesamt für Veterinärwesen hat deshalb nach Rücksprache
mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, der Vertreter des BVET, anderer Bundesämter und
der Kantone angehören. Diese Arbeitsgruppe bereitet zu Handen der Kantone
einen Mustererlass für die entsprechenden kantonalen Massnahmen vor.
Zudem macht sie Vorschläge für eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die
es ermöglichen soll, Hunde besser zu kennzeichnen und zentral in einer
Datenbank zu registrieren. Dazu muss das Gesetz mit der Zielsetzung des
Personenschutzes ergänzt werden.

Die Botschaft für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens Ende April
2001 vorgelegt werden.

Bereits Ende August hatte das BVET in Zusammenarbeit mit der 1999
konstituierten "Arbeitsgruppe Gefährliche Hunde (AGGH)" alle beteiligten
und interessierten Fach- und Verwaltungskreise zu einem Hearing zusammen-
gerufen. Mit diesem Hearing, an dem Hundezüchter, Verhaltensforscher,
Tierärzte, Hundeführer, Ärzte, Vertreter von Bundesämtern und andere
Interessierte teilnahmen, sollte eine sachliche Grundlage für die weitere,
auch politische Diskussion des Themas geschaffen werden. Das Hearing hat
zu einer Reihe von Lösungsvorschlägen geführt.

Ein erster dieser Vorschläge ist schon umgesetzt: Seit dem 1. November
2000 betreibt das Bundesamt unter der Nummer 031 322 22 99 eine
Telefon-Hotline, an die sich die Öffentlichkeit, aber auch Behörden
bei Problemen mit aggressiven und gefährlichen Hunden wenden können.

Bern, den 22. November 2001
Bundesamt für Veterinärwesen
Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96
 



 

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