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AHO Aktuell - 12.12.2000

Niedersachsen: Gefahrtier-Verordnung hat sich durchgesetzt


(aho) Mit der Entscheidung der Landesregierung zum Erlass der
"Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere "Gefahrtier-Verordnung
(GefTVO)" im Sommer des Jahres, seit 8. Juli 2000 in Kraft, sei ein
gesellschaftspolitisch brisantes Thema angepackt und gelöst worden.
Was sich auch auf die in Kürze zu erwartenden Regelungen des
Bundesrechtes beziehe, die von Niedersachsen maßgeblich mit erarbeitet
worden seien, teilte heute Landwirtschaftsminister Uwe Bartels mit.

Die Einteilung der Hunde in drei Kategorien, nämlich die als besonders
gefährlich einzustufenden Hunde des § 1 GefTVO, die Hunde des § 2 bzw.
der Anlage 1 zur GefTVO, für die eine Befreiung vom grundsätzlichen
Maulkorb- und Leinenzwang möglich ist und die in der GefTVO nicht
gemaßregelten Hunde, habe sich bewährt.

Der Wesenstest, der von anerkannten Fachleuten entwickelt wurde, diene
dabei nicht nur der Abschätzung des individuellen Gefahrenpotentials
des einzelnen Hundes, sondern habe für viele Hundehalterinnen und
Hundehalter auch zu vertieften Erkenntnissen über das Verhalten und
die Eigenarten ihres Tieres geführt, die sie sonst nicht oder - wenn
sich Hunde als bissig erwiesen haben - vielleicht zu spät bekommen
hätten.

Wie zu erwarten war, seien gegen die GefTVO Normenkontrollverfahren
vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg
anhängig gemacht worden. Die darin enthaltenen vier Eilverfahren
wurden allesamt nicht im Sinne der Antragsteller entschieden. Das
OVG habe festgestellt, dass die GefTVO dem Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung dient und auf einer vom Gericht als nachvollziehbar
bewerteten Gefahreneinschätzung beruht. Gerade die Fälle schwerer
Verletzungen und Tötungen von Menschen in schweren Beißzwischenfällen
belegten, so das Gericht, die Notwendigkeit der Vorschrift. Dem Halter
werde durch die GefTVO lediglich das aufgegeben, was sich ohnehin
aus der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ergebe.

Die kurzfristig aufgetretenen Disharmonien zwischen Hundehaltern und
"Nicht-hundehaltern" hätten sich glücklicherweise wieder gelegt,
fügte Bartels hinzu.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten, Niedersachsen
12.12.00
 



 

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