Aktuelle Meldungen     Nachrichten suchen    kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 23.12.2000

Geschlossener Fußring und Mikrochip gegen illegalen Handel


(aho) -- Ob Reptilien, Vögel oder Säugetiere - wer Tiere hält, die nach
der Bundesartenschutzverordnung geschützt sind - muss sie bis
spätestens Anfang des kommenden Jahres entsprechend kennzeichnen.

Zum 01. Januar 2001 tritt die neue Kennzeichnungsverordnung für Tiere in
Kraft. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
in Bonn hat den Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
(BNA) dafür zugelassen, ab dem 01.01.2001 Kennzeichen für alle
kennzeichnungspflichtigen Tiere bundesweit auszugeben. Als Kennzeichen für
die kennzeichnungspflichtigen Tiere kommen Fußringe und spezielle
Mikrochips, wie Transponder, zum Einsatz.

Die "Telefondrähte" in der BNA-Geschäftsstelle in Hambrücken laufen
seit einigen Tagen "heiß" und das BNA-Team beantwortet zur Zeit fast
rund um die Uhr Anfragen von besorgten Tierhaltern, aber auch von
nicht hinreichend informierten Naturschutzverwaltungen, so BNA-Präsident
Prof. Dr. Norbert Rieder. Der BNA hat zur besseren Information ein
Artenschutzbuch Teil 1 Wirbeltiere herausgegeben, das neben allen
Tieren, die irgendeiner artenschutzrechtlichen Regelung unterliegen,
auch eine vollständige Zusammenstellung des europäischen und deutschen
Artenschutzrechtes sowie Auszüge aus dem Tierschutz- und Tierseuchenrecht
enthält. Das Buch kann zu einem Preis von DM 26.-- zzgl. Porto direkt
über die BNA-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 07255 - 28 00
oder Fax 07255 - 83 55 bezogen werden.

Mit der neuen Rechtsvorschrift soll dem illegalen Handel mit geschützten
Tierarten verstärkt Einhalt geboten werden, so der zuständige Bundes-
umweltminister Trittin in seiner Presseerklärung zur neuen Kennzeichnungs-
regelung. Das Kennzeichen ermöglicht die direkte Zuordnung eines Tieres
zu amtlichen Dokumenten, Meldeformularen und zu Bestandsbüchern, die von
Züchtern geführt werden. Die legale Herkunft lebender, kennzeichnungs-
pflichtiger Tiere kann so durch den Besitzer lückenlos nachgewiesen
werden. Zu den kennzeichnungspflichtigen Tieren gehören beispielsweise
Greifvögel wie Habichte, Sperber oder Eulen, verschiedene Papageienarten
wie Amazonen und Aras, alle europäischen Waldvögel sowieGriechische und
Maurische Landschildkröten und verschiedene Schlangen und Echsen;
insgesamt an die 1000 verschiedene Tierarten.

Vögel werden meistens mit einem geschlossenen Fußring gekennzeichnet, der
nur in den ersten Lebenstagen vom Züchter über den Vogelfuß gestreift
werden kann und beim erwachsenen Tier nicht mehr ohne Verletzung des
Tieres oder Zerstörung des Ringes entfernt werden kann. Das ist zugleich
ein Hinweis darauf, dass es sich um eine Nachzucht und nicht um ein Tier
aus der freien Wildbahn handelt. Andere Tiere müssen mit einem
Transponder gekennzeichnet werden, einem Mikrochip, der nur vom Fachmann
gesetzt werden kann und darf. Wenn im Einzelfall eine Kennzeichnung
unmöglich ist, muss eine genaue und lückenlose Dokumentation über das
Tier geführt werden.

Es wird eine Lawine von Verwaltungsarbeit auf den BNA zukommen, denn ab
Januar 2001 werden bundesweit solche Fußringe und Transponder versendet.
Alle ausgegebenen Kennzeichen müssen in der Bundesgeschäftsstelle in
Hambrücken registriert werden und die Daten zum Quartalsende den
Vollzugsbehörden im Bundesgebiet übermittelt werden, so BNA-Präsident
Rieder.

Der BNA empfiehlt allen Tierhaltern, sich rechtzeitig zu informieren,
denn ein Verstoß gegen die neue Kennzeichnungsregelung wird mit
Ordnungsstrafen belegt.

Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.
 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de