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AHO Aktuell - 29.01.2001

Bestimmte Vögel, Säugetiere und Reptilien kennzeichnen!


(aho) - Seit Anfang des Jahres ist in Deutschland eine Kennzeichnungs-
pflicht für bestimmte lebende Vögel, Säugetiere und Reptilien in Kraft
getreten. Darauf hat das saarländische Umweltministerium hingewiesen.
Die Neufassung der Bundesartenschutzverordnung, die das Bundesumwelt-
ministerium erlassen hat, sieht vor, dass auch private Halter und Züchter
ab dem 1. Januar 2001 Exemplare von rund 600 Vogelarten, darunter
Graupapageien, aber auch bestimmte Schildkrötenarten, kennzeichnen müssen.
Damit soll der illegale Handel mit geschützten Arten weiter eingedämmt
werden. Die Kennzeichnung soll es zugleich den Haltern erleichtern, den
legalen Erwerb dieser Tiere nachweisen zu können.

Für die Kennzeichnungspflicht gibt es keine Übergangsfristen. Deshalb wird
allen Haltern empfohlen -sofern noch nicht geschehen - sich umgehend über
die Neuregelungen bei den zuständigen Naturschutzbehörden oder
Fachverbänden zu informieren. Das Bundesumweltministerium hat zwei Vereine
zugelassen, die allein befugt sind, diese Kennzeichen an Halter und Züchter
in Deutschland auszugeben. Das sind der Bundesverband für fachgerechten
Natur- und Artenschutz (BNA) und der Zentralverband zoologischer
Fachbetriebe (ZZF). Beide Vereine halten entsprechendes Informations-
material bereit und nehmen Bestellungen für Kennzeichen entgegen.
Ausführliche Informationen zur Kennzeichnungspflicht finden sich auf
den Internet-Seiten beider Verbände. Als Kennzeichen ist bei Vogelarten
in erster Linie der Fußring, bei anderen Wirbeltierarten der Transponder
(implantierbarer Mikrochip) vorgeschrieben.

Die Geschäftsstellen der beiden Vereine sind folgendermaßen erreichbar:
Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz (BNA),
Postfach 11 10, 76707 Hambrücken,
Tel.: 07255-2800, Fax: 07255-8355,
e-mail
Internet
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF),
Postfach 1420, 63204
Langen, Tel.: 06103-9107-0, Fax: 06103-910733,
e-mail
Internet

Das saarländische Umweltministerium hatte die unteren Naturschutzbehörden
im Saarland über die neue Regelung im Artenschutzrecht bereits vor einigen
Wochen informiert.



Pressedienst des Saarlandes
Ministerium für Umwelt
29. Januar 2001
 



 

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