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AHO Aktuell - 08.02.2001

Sachkundenachweis jetzt für alle Hundehalter?


(aho) - Durch das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde soll nach
dem Willen des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag
künftig die Bundesregierung ermächtigt werden, per Rechtsverordnung
einen "Sachkundenachweis" unter anderem auch von privaten Hundehaltern
verlangen zu können. Die bisherige Regelung im Tierschutzgesetz erstreckt
sich nur auf die gewerbsmäßige Tierhaltung. Der Vermittlungsausschuss
folgte damit einem entsprechenden Änderungsvorschlag des Bundesrates.

In einem weiteren Punkt einigte sich der Vermittlungsausschuss auf die
Linie des Bundesrates: Durch Einführung eines neuen Tatbestandes sollen
nicht nur das widerrechtliche Handeln oder Züchten, sondern auch das
unerlaubte Halten gefährlicher Hunde unter Strafe gestellt werden. Wer
sich ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren
Untersagung gefährliche Hunde hält, muss danach in Zukunft mit einer
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe rechnen.

Über den Vermittlungsvorschlag wird jetzt der Deutsche Bundestag beraten.
 



 

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