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AHO Aktuell - 16.02.2001

Registerauskunft an Ordnungsbehörden bei Halten gefährlicher Hunde?


(aho) - Im Rahmen der geplanten Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
hat sich der Bundesrat heute erneut dafür ausgesprochen, auch den für
Erlaubnisse zum Halten gefährlicher Hunde zuständigen Behörden Auskunft
aus dem Bundeszentralregister zu erteilen. In der Begründung weist der
Bundesrat auf die zuletzt gehäuften Fälle von Angriffen von Kampfhunden
auf Menschen hin. Eine umfassende und zuverlässige Auskunft insbesondere
über Hundehalter scheitere in der Praxis an der Ausgestaltung des
Bundeszentralregisters in der derzeitigen Fassung, da örtliche
Ordnungsbehörden derzeit keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur eine
beschränkte Auskunft erhalten. Wie schon in seiner Entschließung vom
29. September letzten Jahres wies der Bundesrat darauf hin, dass
Kampfhunde ebenso gefährlich seien wie Waffen.

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des
Bundeszentralregistergesetzes
(4. BZRGÄndG)
Drucksache 15/01 (Beschluss)
 



 

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