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AHO Aktuell - 25.02.2001

Nationaler Krisenplan Maul- und Klauenseuche


Die Maul- und Klauenseuche ist eine für Tiere hochgefährliche und
hochinfektiöse Krankheit, die für den Menschen keine Gefährdung darstellt.
Um eine Ausbreitung der Seuche zu unterbinden, bittet das Verbraucher-
ministerium alle Reisenden eindringlich, aus dem Vereinigten Königreich
absolut keine Lebensmittel tierischen Ursprungs mitzubringen. Besucher
des Vereinigten Königsreichs sollten nach Rückkehr keine landwirtschaft-
lichen Betriebe aufsuchen. Diese Vorsichtsmaßnahme dient ausschließlich
dem Schutz der Tierbestände.

Sofort nach Bekanntwerden der Maul- und Klauenseuche in Großbritannien hat
die EU-Kommission in einer Eilentscheidung weitreichende Maßnahmen zur
Eindämmung der Seuche beschlossen. Dazu gehört ein vollständiges Ver-
bringungsverbot für Klauentiere und die von ihnen stammenden Erzeugnissen,
die den MKS-Erreger übertragen könnten. Das Verbot gilt nicht für
Erzeugnisse, die vor dem 1. Februar 2001 hergestellt wurden. Die
Bundesregierung hat die Bundesländer unverzüglich über diese Regelung
informiert und ihnen die Listen sämtlicher Lieferungen von lebenden Tieren,
die in den letzten drei Wochen vor dem 22. Februar 2001 nach Deutschland
geliefert wurden, übermittelt. Die Bundesländer haben daraufhin die
notwendigen Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Für die zu ergreifenden nationalen Maßnahmen gilt der Bundesmaßnahmen-
katalog Tierseuchen, der die Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im
Einzelnen auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen regelt.

Über das weitere Vorgehen berät der EU-Agrarministerrat am 26. Februar
und der Ständige Veterinärausschuss am 27. Februar. Dabei geht es
insbesondere darum, ob die bisherige Exportsperre für das gesamte
Vereinigte Königreich bestehen bleibt oder auf die von der Seuche
betroffenen Regionen beschränkt wird.

Das Bundesverbraucherministerium läßt darüber hinaus z.B. über
Flughäfen, Häfen oder Automobilclubs beiliegendes Informationsblatt
an Reisende verteilen.



Sehr geehrte Reisende!
Sehr geehrter Reisender!

In Großbritannien ist die für Klauentiere (inbesondere Rinder, Schweine,
Schafe, Ziegen) so gefährliche Maul- und Klauenseuche aufgetreten !

Diese Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar, sie ist jedoch eine
hochgradig ansteckende Viruskrankheit, welche zu schweren wirtschaftlichen
Verlusten bei den empfänglichen Tierarten führen kann und daher immer zu
Sperrmaßnahmen zwingt.

Es ist nicht sicher, ob Sie aus einer Region anreisen, in der Maul- und
Klauenseuche vorkommt. Daher besteht die Gefahr, dass Sie ohne Ihr Wissen
und unbeabsichtigt den Erreger dieser Seuche einschleppen und so Leben
und Gesundheit der einheimischen Klauentiere gefährden. Denn Sie reisen
in ein Land ein, in welchem diese Tierseuche unter großem Aufwand
ausgerottet wurde.

Bitte beachten Sie:

Der Seuchenerreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber
auch durch Fleisch und Milch sowie deren Produkte, durch Häute, Felle und
Trophäen, aber auch Kleider und Schuhe oder andere Gegenstände aus
infizierten Gegenden übertragen werden.

Daher werden Sie gebeten, die zuständigen Zoll- oder Veterinärbeamten bei
der Einreise zu informieren, falls Sie

- tierische Produkte für den eigenen Verzehr, als Geschenk oder zum
Handel in Ihrem Gepäck mit sich führen oder

- in den letzten 2 Wochen ein Gehöft, in dem Rinder, Schafe, Ziegen oder
Schweine gehalten wurden, in Ihrem Herkunftsland oder anderen Ländern
während Ihrer Reise besucht haben.

Falls Sie ein Gehöft besucht haben, sollten Sie Ihre Schuhe und Kleidung
reinigen und desinfizieren und für mindestens eine Woche den Besuch von
Gehöften oder anderen Einrichtungen mit empfänglichen Tieren vermeiden.

Zusätzlich bitten wir Sie, folgende Maßnahmen strengstens zu beachten:

- Füttern Sie niemals Tiere, auch keine Schweine, mit Speiseresten !

- Speisereste sind in Plastikbeuteln verpackt in die dafür vorgesehenen
hermetisch schließenden Abfallbehälter zu verbringen !
 



 

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