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AHO Aktuell - 26.03.2001

Kreis Kleve: Beschränkungen für Tierhalter wegen MKS


(aho) - Nach wie vor gibt es im Kreis Kleve keinen MKS-Verdachtsfall.
Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird aufgrund von Nachfragen aus der
Bevölkerung jedoch durch den Kreis Kleve auf folgendes hingewiesen:

1. Pferdetransporte - auch innerhalb des Kreises - sind grundsätzlich
verboten. Hierunter fällt auch die Freizeitreiterei.

2. Klauentiere dürfen nur mit Sondergenehmigung des Kreisveterinär-
amtes und ausschließlich zum nächstgelegenen Schlachthof transportiert
werden.

3. Bei der Mitnahme von Hunden, Katzen und anderen Haustieren (z.B.
Meerschweinchen, Hamster) in die Niederlande muß damit gerechnet
werden, dass die Wiedereinreise der Tiere an den niederländischen
Grenzkontrollen nicht zugelassen wird.

Im übrigen werden Polizei, Zoll und Bundesgrenzschutz verstärkt die
Einhaltung der Schutzmaßnahmen kontrollieren. Bei Nichtbeachtung
können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
 



 

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