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AHO Aktuell - 28.03.2001

Maul- und Klauenseuche: Keine Tötung von Pferden im Seuchenfalle


(aho) - Zurzeit häufen sich Anfragen an das Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (niedersachsen), inwieweit Pferde, die zusammen
mit Klauentieren gehalten werden, auch im Falle eines MKS-Seuchenausbruches
getötet werden müssen.

Dazu ist folgendes anzuführen: Pferde als Huftiere sind nicht gefährdet, da
sie nicht empfänglich für das Maul- und Klauenseuche-Virus sind. Eine
Infektion kann damit nicht haften. Es findet bei diesen Tieren keine
Virusvermehrung und deshalb auch keine Virusausscheidung statt. Eine
Virusverschleppung kann höchstens passiv durch anhaftendes Virus erfolgen.

Befinden sich Pferde in einem Bestand mit Klauentieren, die von der MKS
infiziert sind, so werden diese Klauentiere (Rinder, Scheine, Schafe,
Ziegen) getötet. Die Pferde verbleiben in dem Bestand unter Bedingungen,
die einer Quarantäne entsprechen.

Vor Aufhebung der Sperrmaßnahmen wird vor Ort vom zuständigen
Veterinäramt entschieden, ob weitere Maßnahmen getroffen werden müssen,
um ein eventuelles Verschleppungsrisiko auszuschließen.

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten,
Hannover, 28.03.01
 



 

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