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AHO Aktuell - 28.03.2001

Klarstellung durch Verordnung: Verbot betrifft weiterhin auch Pferde

Ganz NRW jetzt Seuchenschutzgebiet


(aho) - Nachdem das gesamte NRW-Gebiet zum Maul- und Klauenseuche-Schutz-
gebiet erklärt wurde, ist jetzt neben den Reglementierungen für Klauentiere
auch der Pferdetransport in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Veterinär-
behörden sind angewiesen worden, Ausnahmen vom ausgesprochen Transport-
verbot können im Einzelfall sehr restriktiv zu genehmigen. Genehmigungen
sind zulässig, wenn dies aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist und
seuchenhygienische Belange nicht entgegen stehen. Für Pferdesportveran-
staltungen kann die Veterinärbehörde im Einzelfall Ausnahmen mit Zustimmung
des Ministeriums zulassen. Die Anträge sind an die Veterinärbehörde, nicht
an das Ministerium, zu richten. Auch Transporte zu Renntagen in Düsseldorf,
Mühlheim, Möchengladbach, Dinslaken und Gelsenkirchen bedürfen der
Genehmigung. Als Antragsformular für den Transport von Pferden kann das
für andere Tiere vorgehaltene Formular benutzt werden. Eine vorherige
tierärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich.

Die neuen Bestimmungen für die Ausnahmen vom Transportverbot für Klauen-
tiere sehen u.a. vor, das jetzt Schlachtrinder über zugelassene Sammel-
stellen mit Genehmigung abgegeben werden dürfen. Andere Ausnahmen für den
Transport von Schweinen können im Einzelfall aus tierschutzrechtlichen
Gründen zugelassen werden. Weiterhin sind Transporte in den nächstge-
legenen Schlachthof möglich.. Das nach der 3. MKS-Verordnung notwendige
Einvernehmen der Veterinärbehörde des Empfangsortes gilt für die Behörden
im Regierungsbezirk Münster als erteilt, mit dieser Regelung soll eine
weitere Verzögerung des Verfahrens verhindert werden.

Für alle Ausnahmeanträge können weiterhin die bisherigen Formulare
verwendet werden. Diese Forumulare können unter tagsüber unter
(02541) 180 telefonisch angefordert oder von der Internetseite des
Kreises hier heruntergeladen werden. Aktuelle Infos gibt es weiterhin
auch über den vom Kreis Coesfeld eingerichteten Telefonansagedienst
(02541) 18222.
 



 

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