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AHO Aktuell - 06.04.2001

Borken: Transport von Pferden unter bestimmten Bedingungen gestattet


Kreis Borken. Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken
weist darauf hin, dass Pferde ab sofort innerhalb des Kreises Borken
transportiert werden dürfen, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

· Die Pferde, die transportiert werden sollen, dürfen in einem Zeitraum
von drei Wochen vor dem Transport keinen Kontakt zu einem Klauentier
gehabt haben.

· Die Tiere dürfen nur zu einer Pferdesportveranstaltung, zum Decken in
eine Deckstation oder aus tierschutzrechtlichen Gründen - insbesondere
bei fehlender Bewegungsmöglichkeit am Ort der Haltung des Tieres oder
für eine tierärztliche Behandlung - transportiert werden.

· Es ist sicherzustellen, dass die Tiere während des Transportes nicht
in Kontakt mit einem Klauentier aus einem anderen Bestand kommen.
· Fahrzeuge, die beim Transport der Tiere benutzt werden, sind vor und
nach dem Transport zu reinigen und zu desinfizieren.


Liegen diese Bedingungen vor, dürfen Pferde transportiert werden, ohne
dass zuvor ein Antrag gestellt wird. Der Fachbereich macht jedoch darauf
aufmerksam, dass für Transporte außerhalb des Kreisgebietes nach wie vor
ein generelles Transportverbot besteht, von dem lediglich auf Antrag
eine schriftliche Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Rückfragen unter Telefon 02861/ 82-2109
 



 

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