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AHO Aktuell - 10.04.2001

Who is who des Artenschutzes jetzt im Internet


Bonn (aho) - Um die Orientierung im Dschungel der Artenschutzregelungen zu
erleichtern, wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) nun zum ersten Mal
eine umfassende alphabetische Zusammenstellung der heimischen und nicht-
heimischen Tier- und Pflanzenarten zur Verfügung gestellt, die nach dem
Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt oder streng geschützt sind.
Die Liste enthält über 10.000 Einträge zu Tieren und Pflanzen. "Bei den
vielen nationalen und europäischen Schutzbestimmungen verlieren selbst
behördliche Artenschützer schnell den Überblick", sagte Bundesumwelt-
minister Jürgen Trittin heute anlässlich der WISIA Präsentation. "Unter
www.wisia.de kann sich jetzt aber jeder Bürger selbst - ob er sich
beruflich oder in seiner Freizeit mit Tieren und Pflanzen beschäftigt, die
Frage beantworten: Geschützt: ja oder nein?" Die Abkürzung WISIA steht für
"Wissenschaftliches Informationssystem für den internationalen Arten-
schutz". Häufig bringen z.B. Touristen exotische Souvenirs als bleibende
Erinnerung an einen schönen Urlaub mit. Viele Touristen wissen aber nicht,
dass zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie auch Produkte daraus strengen
Einfuhrbestimmungen nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen - kurz
CITES - unterliegen. Dies gilt für die kunstvolle Elfenbeinschnitzerei
ebenso wie für die am Strand gefundene Riesenmuschel oder den wertvollen
Schlangenledergürtel. Aber auch lebende Tiere, die oftmals aus falsch
verstandenem Mitleid auf exotischen Märkten gekauft werden, und Pflanzen,
wie Orchideen, Kakteen und Luftnelken, werden immer wieder von den Zoll-
behörden eingezogen. Nicht selten bringen auch Sammler, Zoohändler oder
Lehrer geschützte Tiere und Pflanzen mit. Nun besteht sehr einfach die
Möglichkeit, sich vorher über den Schutzstatuts zu
informieren.

"Artenschutz ist nur erfolgreich, wenn jedermann über Schutzbestimmungen
informiert ist und ihre Ziele nachvollziehen kann," so Hartmut Vogtmann
Präsident des BfN. "Mit dieser Serviceleistung wollen wir zu einer größeren
Akzeptanz und damit Wirksamkeit der gesetzlichen Vorschriften beitragen."

Für die Information der Bürgerinnen und Bürger wurden zwei Wege
beschritten. Zum einen wurde im Bundesanzeiger vom Bundesumweltministerium
die "Bekanntmachung der besonders und streng geschützten Tier- und
Pflanzenarten gemäß § 20a Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes" als 283
Seiten starke Übersicht veröffentlicht. Parallel zur gedruckten Fassung hat
das Bundesamt für Naturschutz diese Informationen auch als abfragbare
Datenbank WISIA-online im Internet zur Verfügung gestellt. Im Internet
können die Informationen flexibel und nach unterschiedlichen Suchkriterien
recherchiert werden.

Das BfN erbringt mit der Veröffentlichung dieser Liste eine wichtige
Serviceleistung für alle, die sich mit Artenschutzfragen befassen.

Der Anwender erhält folgende Informationen zu den geschützten Pflanzen-
oder Tierarten:

1. den gültigen wissenschaftlichen Namen,
2. den deutschen Namen,
3. den Schutzstatus: besonders geschützt oder streng geschützt und
4. die Anhangszugehörigkeit und Schutzangaben aus den verschiedenen
Artenschutzregelwerken, die den strengen oder besonderen Schutz begründen.

"Mit dieser synoptischen Darstellung der einzelnen Regelwerke ist das
BfN über die allgemeinen Forderungen des Gesetzgebers weit hinaus
gegangen und erreicht so mehr Transparenz und Klarheit in der Frage,
welche Arten wie geschützt sind und welche nicht." erläutert Professor
Vogtmann stolz.

An wen richtet sich das Produkt WISIA-online?

Den Zollbeamten, der am Tag eine Vielzahl von Dokumenten zu prüfen hat,
wird mit dieser Übersicht ein praktisches Arbeitsmittel zur Verfügung
gestellt. Über die Recherche des Artnamens kann er einfach und schnell
feststellen, ob und wie die gesuchte Art geschützt ist. Aber auch die
Firma, die Terrarientiere verkauft, kann sich schnell einen Überblick
über den Schutzstatus einzelner Arten ihres Sortiments verschaffen und
beim Einkauf gegenüber dem Lieferanten auf den erforderlichen Dokumenten
bestehen.

Der Biologie-Lehrer, der seinen Schülern im Unterricht Exemplare die
geschützten Tiere zeigen will, kann recherchieren, welche dieser
heimischen Tiere in der Bundesartenschutzverordnung enthalten sind und
deshalb nur vorübergehend der Natur entnommen werden dürfen.

Auch der Orchideenliebhaber oder der Kakteenforscher, die ihre nächste
Exkursion oder Forschungsreise planen, erfahren hier, welche Arten nicht
ohne entsprechende Artenschutzdokumente mitgebracht werden dürfen. Den
Touristen, der aus dem Ausland exotische Souvenirs mitbringen will. Er
kann sich vor der Reise informieren, oder während Reise übers Internet
weltweit z.B. vom Hotel aus.
 



 

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